Schreiben das Bundesverfassungsgericht 1 BvL 3/21 - Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung

Das Schreiben der Senatorin Soziales an das Bundesverfassungsgericht, wie es in der Pressemitteilung der Senatorin vom 15.02.2022 beschrieben wird ("Senatorin Stahmann plädiert beim Bundesverfassungsgericht für höhere Beträge"); sowie die Unterlagen auf deren Grundlage das Schreiben erstellt wurde. Ich bitte auch um Zusendung der Berechnung derzufolge 176 Personen betroffen seien.

Ergebnis der Anfrage

Die Senatorin für Soziales hat die Anfrage nicht bearbeitet.
Wir haben die verlangte Information von anderer Seite (dem Bundesverfassungsgericht) erhalten.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Februar 2022
  • Frist
    22. März 2022
  • 0 Follower:innen
Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das S…
An Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Schreiben das Bundesverfassungsgericht 1 BvL 3/21 - Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung [#241258]
Datum
18. Februar 2022 13:56
An
Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben der Senatorin Soziales an das Bundesverfassungsgericht, wie es in der Pressemitteilung der Senatorin vom 15.02.2022 beschrieben wird ("Senatorin Stahmann plädiert beim Bundesverfassungsgericht für höhere Beträge"); sowie die Unterlagen auf deren Grundlage das Schreiben erstellt wurde. Ich bitte auch um Zusendung der Berechnung derzufolge 176 Personen betroffen seien.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 241258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241258/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Holger Dieckmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben das Bundesverfassungsgericht 1 BvL 3…
An Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Schreiben das Bundesverfassungsgericht 1 BvL 3/21 - Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung [#241258]
Datum
23. März 2022 11:20
An
Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben das Bundesverfassungsgericht 1 BvL 3/21 - Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung“ vom 18.02.2022 (#241258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann