Schreiben der Bez.Rg. Köln - Neuwahl Stadtbaurat

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bezirksregierung Köln hat in einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Katja Dörner die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung bestätigt, nach der ein weiterer Wahlgang für den Beigeordneten für Planung, Umwelt und Verkehr, kurz Stadtbaurat, in der nächsten Ratssitzung am 1. Februar 2024 rechtlich möglich ist. (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/dezember-2023/2023-12-22-Neuer-Wahlgang-fuer-Stadtbaurat-ist-moeglich.php)

Ich bitte um Übermittlung des entsprechenden Schreibens.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Dezember 2023
  • Frist
    1. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, die Bezirksregierung Köln hat in…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben der Bez.Rg. Köln - Neuwahl Stadtbaurat [#295503]
Datum
24. Dezember 2023 08:34
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, die Bezirksregierung Köln hat in einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Katja Dörner die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung bestätigt, nach der ein weiterer Wahlgang für den Beigeordneten für Planung, Umwelt und Verkehr, kurz Stadtbaurat, in der nächsten Ratssitzung am 1. Februar 2024 rechtlich möglich ist. (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/dezember-2023/2023-12-22-Neuer-Wahlgang-fuer-Stadtbaurat-ist-moeglich.php) Ich bitte um Übermittlung des entsprechenden Schreibens. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295503/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
Guten Tag, zwischen Weihnachten und Neujahr befindet sich die Verwaltung der Stadt Bonn in Betriebsferien. In dies…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Automatic reply: Schreiben der Bez.Rg. Köln - Neuwahl Stadtbaurat [#295503]
Datum
24. Dezember 2023 08:34
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, zwischen Weihnachten und Neujahr befindet sich die Verwaltung der Stadt Bonn in Betriebsferien. In diesem Postfach eingehende Nachrichten werden deshalb grundsätzlich erst ab dem 02. Januar 2024 wieder bearbeitet und vorher nicht automatisch weitergeleitet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Anfrage nach dem IFG NRW vom 24.12.20…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatic reply: Schreiben der Bez.Rg. Köln - Neuwahl Stadtbaurat [#295503]
Datum
3. Januar 2024 14:34
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Anfrage nach dem IFG NRW vom 24.12.2023. Optional erhalten Sie hier den ursprünglichen Anfragetext: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, die Bezirksregierung Köln hat in einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Katja Dörner die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung bestätigt, nach der ein weiterer Wahlgang für den Beigeordneten für Planung, Umwelt und Verkehr, kurz Stadtbaurat, in der nächsten Ratssitzung am 1. Februar 2024 rechtlich möglich ist. (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/dezember-2023/2023-12-22-Neuer-Wahlgang-fuer-Stadtbaurat-ist-moeglich.php) Ich bitte um Übermittlung des entsprechenden Schreibens. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 295503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295503/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.12.2023, die mir zuständigkeitshalber…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Schreiben der Bez.Rg. Köln - Neuwahl Stadtbaurat [#295503]
Datum
3. Januar 2024 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.12.2023, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Mit Ihrer Anfrage begehren Sie Auskunft über das Schreiben der Bezirksregierung Köln an die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Katja Dörner, in dem es um die Rechtsauffassung der Bezirksregierung geht, ob eine weitere Wahl des Stadtbaurats möglich ist. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn verfügbaren Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter oder öffentliche Belange zu berücksichtigen. Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob Ihnen die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können.Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs.. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfr…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Schreiben der Bez.Rg. Köln - Neuwahl Stadtbaurat [#295503]
Datum
18. Januar 2024 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.12.2024. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang folgt noch das Schreiben der Bezirksregierung Köln, dass in mei…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Schreiben der Bez.Rg. Köln - Neuwahl Stadtbaurat [#295503]
Datum
18. Januar 2024 16:45
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang folgt noch das Schreiben der Bezirksregierung Köln, dass in meiner ersten E-Mail versehentlich fehlte. Dies bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen