Schreiben der Cum-Ex Chefermittlerin Brorhilker

Das Schreiben der Cum-Ex Chefermittlerin Brorhilker - laut Presseberichterstattung [1] an den Minister Limbach adressiert - in dem sie sich zu ihrer - durch das Ministerium angestrebten - Entmachtung äußert.

[1] https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/anne-brorhilker-streit-um-entmachtung-von-cum-ex-chefermittlerin-eskaliert/29415102.html

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  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben der Cum-Ex Chefermittlerin Brorhilker [#289201]
Datum
28. September 2023 09:20
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben der Cum-Ex Chefermittlerin Brorhilker - laut Presseberichterstattung [1] an den Minister Limbach adressiert - in dem sie sich zu ihrer - durch das Ministerium angestrebten - Entmachtung äußert. [1] https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/anne-brorhilker-streit-um-entmachtung-von-cum-ex-chefermittlerin-eskaliert/29415102.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289201/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit geht Ihnen die maßgebliche Fassung meines IFG-Antrags zusätzlich per QES zu…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
zusätzlich per QES: Schreiben der Cum-Ex Chefermittlerin Brorhilker [#289201]
Datum
28. September 2023 09:34
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit geht Ihnen die maßgebliche Fassung meines IFG-Antrags zusätzlich per QES zu. Die vorherige E-Mail diente lediglich der Generierung einer FdS-Nr. Mit vorzüglicher Hochachtung << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2023-09-28-brorhilker.pdf Anfragenr: 289201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289201/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Anfrage (Fax)
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage (Fax)
Datum
28. September 2023
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
geschwärzt
616,4 KB
geschwärzt
407,1 KB
geschwärzt
425,6 KB
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Zwischennachricht Zwischennachricht
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
29. September 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
865,0 KB
Zwischennachricht
<< Anfragesteller:in >>
Antwort auf die Zwischennachricht Sehr << Antragsteller:in >> in Anbetracht der Tatsache, dass Ihre B…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf die Zwischennachricht
Datum
4. Oktober 2023
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
geschwärzt
542,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in Anbetracht der Tatsache, dass Ihre Behörde kein Nachrichtendienst ist und somit die Existenz von Dokumenten nur wahrheitsgemäß bestätigen oder dementieren darf, wird um Mitteilung gebeten, ob aus der Beteiligung weiterer Stellen innerhalb des Ministeriums geschlossen werden kann, dass das in Rede stehende Dokument existiert und dem Ministerium vorliegt. Falls letzteres der Fall ist, wird außerdem um Mitteilung der Seitenzahl des Dokuments gebeten, um den etwaigen Aufwand einer teilweisen Schwärzung (und somit auch mögliche Kosten) abschätzen zu können. Hochachtungsvoll
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Zwischennachricht Ihr o.g. Antrag ist im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.09.2023 einge…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
6. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
876,7 KB
Ihr o.g. Antrag ist im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.09.2023 eingegangen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die sachgerechte Prüfung Ihres Anliegens noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, da sie einer Beteiligung weiterer Stellen in meinem Hause bedarf. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die auf Grund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Die auf der Grundlage des § 11 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW erlassene Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) bestimmt in ihrem § 1, dass für die im anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil der Verordnung ist, die dort genannten Kosten ([geschwärzt] und Auslagen) erhoben werden. Nr. 1.2, Nr. 1.3.2 und Nr. 1.3.3 des Gebührentarifs treffen Regelungen zur Höhe der zu erhebenden Gebühr. Ob nach diesen Vorschriften Gebühren zu erheben sind oder ob der Tatbestand einer einfachen schriftlichen Auskunft nach Nr. 1.1 des Gebührentarifs erfüllt ist, die gebührenfrei bleibt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
8. November 2023 13:12
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen