Schreiben der Übertragungsnetzbetreiber an Philipp Nimmermann zum Finanzierungsbedarf des EEG-Kontos

Das Schreiben der vier Übertragungsnetzbetreiber an Staatssekretär Philipp Nimmermann, in dem sie auf einen Anstieg des Finanzierungsbedarfs des EEG-Kontos im Jahr 2024 aufmerksam machen. Falls vorhanden, bitte ich zudem um die Übersendung der Antwort von Phillipp Nimmermann auf das genannte Schreiben.

Ich verweise auf einen Bericht des Handelsblatts, der das genannte Schreiben erwähnt und hier abrufbar ist: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-netzbetreiber-verlangen-78-milliarden-euro-zusaetzlich-vom-finanzminister/100010411.html

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  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben der vier Übertragungsne…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben der Übertragungsnetzbetreiber an Philipp Nimmermann zum Finanzierungsbedarf des EEG-Kontos [#298614]
Datum
28. Januar 2024 20:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben der vier Übertragungsnetzbetreiber an Staatssekretär Philipp Nimmermann, in dem sie auf einen Anstieg des Finanzierungsbedarfs des EEG-Kontos im Jahr 2024 aufmerksam machen. Falls vorhanden, bitte ich zudem um die Übersendung der Antwort von Phillipp Nimmermann auf das genannte Schreiben. Ich verweise auf einen Bericht des Handelsblatts, der das genannte Schreiben erwähnt und hier abrufbar ist: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-netzbetreiber-verlangen-78-milliarden-euro-zusaetzlich-vom-finanzminister/100010411.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298614/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sehr << Antragsteller:in >> wir best…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Datum
5. Februar 2024 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang vom 29. Januar 2024 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Danke für Ihr Interesse an dem Thema. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sehr << Antragsteller:in >> bitte be…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Datum
1. März 2024 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie unsere Nachricht in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen