Schreiben der US-Regierung vom 10. August 2010 zum Fall Assange

in einem Artikel des Mazins "The Intercept" heißt es: “The United States on August 10 urged other nations with forces in Afghanistan, including Australia, United Kingdom, and Germany, to consider filing criminal charges against Julian Assange.”
Ich bitte Sie mir dieses Schreiben der US-Regierung zu übermitteln. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie ebenfalls mir eine Auflistung aller Ihnen verfügbaren Dokumente aus dem Jahr 2010 zu zusenden, welche sich inhaltlich auf Assange bzw. Wikileaks beziehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2015
  • Frist
    24. Februar 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in einem Artikel…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben der US-Regierung vom 10. August 2010 zum Fall Assange [#8438]
Datum
21. Januar 2015 00:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in einem Artikel des Mazins "The Intercept" heißt es: “The United States on August 10 urged other nations with forces in Afghanistan, including Australia, United Kingdom, and Germany, to consider filing criminal charges against Julian Assange.” Ich bitte Sie mir dieses Schreiben der US-Regierung zu übermitteln. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie ebenfalls mir eine Auflistung aller Ihnen verfügbaren Dokumente aus dem Jahr 2010 zu zusenden, welche sich inhaltlich auf Assange bzw. Wikileaks beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem IFG
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
11. Februar 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
887,0 KB

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AW: Auskunft nach dem IFG [#8438] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schrei…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem IFG [#8438]
Datum
5. März 2015 17:13
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schreiben der US-Regierung vom 10. August 2010 zum Fall Assange" vom 21.01.2015 (#8438) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>