Schreiben des Bundesministerium der Verteidigung zur Veröffentlichung von Webcam-Bildern von Autobahnen und Bundesstraßen

Das Schreiben bzw. die Bitte des Bundesministerium der Verteidigung auf die Veröffentlichung von Webcam-Bildern, die den Verkehr an Bundesautobahnen und vergleichbar ausgebauten Bundesstraßen zeigen, zu verzichten.

Dieses Schreiben bzw. Bitte wird im Schreiben von Herrn Dr. Stefan Krause, Leiter Abteilung Bundesfernstraßen vom 01.03.2022, Az. StB 27/7123.2/1, an die Autobahn GmbH des Bundes und die obersten Straßenbaubehörden der Länder erwähnt.

(https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-des-bundesverkehrsministeriums-zu-verkehrskameras-an-autobahnen/708790/anhang/webcam-bilder.pdf)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben bzw. die Bitte des Bund…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben des Bundesministerium der Verteidigung zur Veröffentlichung von Webcam-Bildern von Autobahnen und Bundesstraßen [#279008]
Datum
16. Mai 2023 00:50
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben bzw. die Bitte des Bundesministerium der Verteidigung auf die Veröffentlichung von Webcam-Bildern, die den Verkehr an Bundesautobahnen und vergleichbar ausgebauten Bundesstraßen zeigen, zu verzichten. Dieses Schreiben bzw. Bitte wird im Schreiben von Herrn Dr. Stefan Krause, Leiter Abteilung Bundesfernstraßen vom 01.03.2022, Az. StB 27/7123.2/1, an die Autobahn GmbH des Bundes und die obersten Straßenbaubehörden der Länder erwähnt. (https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-des-bundesverkehrsministeriums-zu-verkehrskameras-an-autobahnen/708790/anhang/webcam-bilder.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279008/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Bescheid Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalte…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Bescheid
Datum
15. Juni 2023 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie den Bescheid auf Ihren Antrag vom 16.05.2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schreiben des Bundesministerium der Verteidigung zur Veröffentlichung von Webcam-Bildern von Autobahnen und Bundesstraßen“ [#279008]
Datum
16. Juni 2023 22:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/279008/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Sie pauschal die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften wiedergibt, nicht aber wie in § 39 Abs. 1 VwVfG bestimmt, begründet. Weiterhin wurde anlässlich meines IFG-Antrags die Einstufung als Verschlusssache nicht geprüft, obwohl die angefragte Information bereits älter als ein Jahr ist. Der Zugang zu Informationen ist nach § 3 Abs. 4 IFG nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sie formal als Verschlusssache eingestuft wurde (BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08 (https://dejure.org/2009,2227)). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 279008.pdf - 2023-06-15_1-230614bmdv-ifg-bescheid-1719-final.pdf Anfragenr: 279008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279008/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0471 Sehr [geschwärzt…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schreiben des Bundesministerium der Verteidigung zur Veröffentlichung von Webcam-Bildern von Autobahnen und Bundesstraßen“ [#279008] # IFG-724/002 II#0471
Datum
20. Juni 2023 07:02
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0471 Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat Z 3 [geschwärzt] Servicebüro [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-724/002 II#0471 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schreiben des Bundesministerium der Verteidigung zur Veröffentlichung von Webcam-Bildern von Autobahnen und Bundesstraßen“ [#279008] # IFG-724/002 II#0471
Datum
15. August 2023 14:42
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-724/002 II#0471 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die bisherige Vermittlung in der Angelegenheit (Gz. IFG-724/002…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schreiben des Bundesministerium der Verteidigung zur Veröffentlichung von Webcam-Bildern von Autobahnen und Bundesstraßen“ [#279008]
Datum
5. September 2023 00:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die bisherige Vermittlung in der Angelegenheit (Gz. IFG-724/002 II#0471). Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese fortsetzen würden. Insoweit das BMDV auf Nr. 3.4 der Anlage II der VSA verweist, möchte ich darauf hinweisen, dass die dort genannten und vom BMDV aufgegriffenen Regelbeispiel aufzeigen, dass die in diesem Verfahren begehrte Information nicht von dieser Ziffer der VSA erfasst wird. Fahndungsunterlagen oder Geheimschutzdokumentation liegt hier nicht vor. Die Definition der Zusammenstellungen ist selbstreferenziell und widerspricht damit dem Grundsatz der Normenklarheit. Es kann nicht gleichzeitig einzelne Teile geben, die nicht als VS-NfD eingestuft sein müssen, aber in ihrer Gesamtheit als VS-NfD eingestuft werden müssen. Die einzelnen Teile dürften nach dieser Logik niemals als nicht VS-NfD eingestuft werden, werden, da nie garantiert werden kann, dass die anderen Teile nicht ebenfalls öffentlich werden. So fern sich das BMDV aber darauf beruft, so muss es ihm problemlos möglich sein, die begehrte Information herauszugeben und die anderen Teile als VS-NfD einzustufen und nicht herauszugeben. Weiterhin ist § 4 Abs. 2 Nr. 4 SÜG im Lichte des Grundrechts auf Informationsfreiheit eng auszulegen. Nicht jeder Nachteil für den Bund oder die Länder kann ausreichend sein, den Zugang zu den begehrten Informationen zu verwehren. Damit wären es den Behörden möglich, die Rechte aus dem IFG mit einem nicht zu begründenden, in seinem Schweregrad unbekanntem Interessensnachteil für den Bund oder die Länder unanwendbar zu machen. Um genau solchen Handeln gegenüberzutreten hat der Gesetzgeber das IFG in Kraft gesetzt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 279008.pdf - 2023-06-15_1-230614bmdv-ifg-bescheid-1719-final.pdf - 2023-06-20_1-54906-2023eingangsbesttigung.pdf - 2023-06-20_1-datenschutzerklrung.pdf - 2023-08-15_1-72634-2023.pdf Anfragenr: 279008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279008/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-724/002 II#0471 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schreiben des Bundesministerium der Verteidigung zur Veröffentlichung von Webcam-Bildern von Autobahnen und Bundesstraßen“ [#279008] # IFG-724/002 II#0471
Datum
20. November 2023 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-724/002 II#0471 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen