Schreiben des Präsidenten des OLG Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren"

Das (Rund-)Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren", welches im Vorlagebeschluss des Landgerichts (LG) Erfurt an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zitiert wird (Beschluss vom 15.06.2020, Az. 8 O 1045/18) [1], vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

[1] Steinbeis, Maximilian: Dieselrichter in Deutschland?, VerfBlog, 2020/6/22, https://verfassungsblog.de/dieselrichter-in-deutschland/.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das (Rund-…
An Oberlandesgericht Dresden Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Schreiben des Präsidenten des OLG Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren" [#192110]
Datum
6. Juli 2020 11:26
An
Oberlandesgericht Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das (Rund-)Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren", welches im Vorlagebeschluss des Landgerichts (LG) Erfurt an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zitiert wird (Beschluss vom 15.06.2020, Az. 8 O 1045/18) [1], vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF). [1] Steinbeis, Maximilian: Dieselrichter in Deutschland?, VerfBlog, 2020/6/22, https://verfassungsblog.de/dieselrichter-in-deutschland/.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 192110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192110/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

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