Schreiben Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz an Stadt Duisburg

Schreiben Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz an Stadt Duisburg.

Da bisher keine Entfernung erfolgt ist und das Fahrzeug immer noch ständig auf dem Gehweg steht, möchte ist das Schreiben, welches an die Stadt Duisburg gegangen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sc…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Schreiben Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz an Stadt Duisburg [#303930]
Datum
23. März 2024 16:26
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schreiben Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz an Stadt Duisburg. Da bisher keine Entfernung erfolgt ist und das Fahrzeug immer noch ständig auf dem Gehweg steht, möchte ist das Schreiben, welches an die Stadt Duisburg gegangen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 303930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303930/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Antwort an die Stadt Duisburg vom 17. Juli 2023 finden Sie im Anhang. Mit f…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
2024-04-23 IFG Antrag vom 23.03.24_Schreiben Prüfung 25.01.15/23-DU Arztparkplatz an Stadt Duisburg [#303930]
Datum
23. April 2024 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Antwort an die Stadt Duisburg vom 17. Juli 2023 finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen