Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden

Das Schreiben von Staatssekretär Werner Gatzer vom 25. Juli 2023 mit dem
GZ VIII A 3 - B 1403/20/10002 :013, DOK 2023/0316801
sowie die dazugehörige Anlage mit dem
GZ VIII A 3 - B 1403/20/10002 :013, DOK 2023/0329543

zu den neuen Vorgaben zur Raumbedarfsplanung für Bundesbehörden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben von Staatssekretär Wern…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden [#285930]
Datum
11. August 2023 12:13
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben von Staatssekretär Werner Gatzer vom 25. Juli 2023 mit dem GZ VIII A 3 - B 1403/20/10002 :013, DOK 2023/0316801 sowie die dazugehörige Anlage mit dem GZ VIII A 3 - B 1403/20/10002 :013, DOK 2023/0329543 zu den neuen Vorgaben zur Raumbedarfsplanung für Bundesbehörden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285930/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden“ vom 1…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden [#285930]
Datum
13. September 2023 08:15
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden“ vom 11.08.2023 (#285930) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden“ vom 1…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden [#285930]
Datum
13. September 2023 08:16
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden“ vom 11.08.2023 (#285930) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden“ vom 1…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden [#285930]
Datum
12. März 2024 09:14
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden“ vom 11.08.2023 (#285930) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Bescheid vom 13.09.2023 Bundesministerium der Finanzen V B 5 – O 1319/23/1…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Bescheid vom 13.09.2023
Datum
13. März 2024 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
870,7 KB
geschwärzt
1,6 MB
geschwärzt
2,1 MB
Bundesministerium der Finanzen V B 5 – O 1319/23/10304 Bezug: Ihre Sachstandsanfrage vom 12.03.2024 zu Ihrem IFG-Antrag vom 11.08.2023 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Sachstandsanfrage. Der Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag ist mit E-Mail vom 13.09.2023 an Sie versandt worden. Offensichtlich war die Zustellung der E-Mail fehlerhaft; hiervon habe ich leider erst durch Ihre Sachstandsanfrage Kenntnis erhalten. Als Anlage sende ich Ihnen den seinerzeit an Sie versandten Bescheid vom 13.09.2023 erneut. Bitte entschuldigen Sie die Umstände. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]