Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die HPA hat mit Mietvertrag 70463 vom 24.11.2006 eine 54.340 m² große Fläche an die Firma Eurokai KGaA vermietet.

Firma Eurokai KGaA hat die HPA im Vorwege der Anmietung mit einem Schreiben vom 08.11.2006 darüber informiert das aus Untersuchungen, die die Firma Ochman & Partner Geotechnik GmbH im Auftrag von Eurokai absolviert hat, bekannt war das Böden mit dem Zuordnungswert größer als Z 1.2 bis Z 4 anfallen werden.

Bitte übersenden Sie mir eine Kopie von dem Schreiben dass das Datum 08.11.2006 trägt zusammen mit den von Firmna Eurokai KGaA mit übersandten Untersuchungsberichten und Analyseergebnissen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Womögliche Umweltstraftaten sind keine Ausschlussgründe. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. November 2016
  • Frist
    20. Dezember 2016
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die HPA hat mit Mietvert…
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Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA [#19167]
Datum
18. November 2016 12:32
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die HPA hat mit Mietvertrag 70463 vom 24.11.2006 eine 54.340 m² große Fläche an die Firma Eurokai KGaA vermietet. Firma Eurokai KGaA hat die HPA im Vorwege der Anmietung mit einem Schreiben vom 08.11.2006 darüber informiert das aus Untersuchungen, die die Firma Ochman & Partner Geotechnik GmbH im Auftrag von Eurokai absolviert hat, bekannt war das Böden mit dem Zuordnungswert größer als Z 1.2 bis Z 4 anfallen werden. Bitte übersenden Sie mir eine Kopie von dem Schreiben dass das Datum 08.11.2006 trägt zusammen mit den von Firmna Eurokai KGaA mit übersandten Untersuchungsberichten und Analyseergebnissen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Womögliche Umweltstraftaten sind keine Ausschlussgründe. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma …
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Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA [#19167]
Datum
20. Dezember 2016 09:37
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA“ vom 18.11.2016 (#19167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie sowohl den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als auch mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma …
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA [#19167]
Datum
3. Januar 2017 17:54
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA“ vom 18.11.2016 (#19167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben mir auch weder eine ordnungsgemäße Bearbeitung angezeigt noch auf meine Erinnerung vom 20. Dezember 2016 reagiert. Die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrter Herr Trogisch, nach erneuter Durchsicht unserer Unterlagen, die Sie auch bei der HPA am 01.09.2016 …
Von
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Betreff
Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA [#19167]
Datum
12. Januar 2017 14:30
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Trogisch, nach erneuter Durchsicht unserer Unterlagen, die Sie auch bei der HPA am 01.09.2016 eingesehen habe, stellen wir fest, dass uns das von Ihnen bezeichnete Schreiben nicht vorliegt. Das Gutachten der Firma Ochmann & Partner liegt Ihnen mit unserem Schreiben vom 18.10.16 bereits vor. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Das Schreiben vom 08. November 2016, das die Firma…
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Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA [#19167]
Datum
12. Januar 2017 15:50
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Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Das Schreiben vom 08. November 2016, das die Firma Eurokai KGaA an die HPA gerichtet hat, soll also angeblich nicht vorliegen obgeich die HPA, welche die Grundeigentümerrechte für die Freie und Hansestadt Hamburg ausübt, darin auf einen ganz erheblichen Umfang von aufgefundenen Bodenkontaminationen der Deponieklasse Z 3 - Z4 nach LAGA hingewiesen wurde. Mit meiner Anfrage # 19167 habe ich von der HPA allerdings nicht nur eine Kopie dieses Schreibens angefordert, sondern auch von den mit dem Schreiben mit übersandten Untersuchungsberichten und Analyseergebnissen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen zumindest diese Unterlagen noch im Hause der HPA vorhanden sein. Warum sind Sie auf diese Unterlagen bei der Beantwortung meiner Anfrage nicht eingegangen? Bitte suchen Sie diese Unterlagen heraus, sodass ich in dem bevorstehenden Termin nach dem HambTG darin Einsicht nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma …
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
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AW: AW: Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA [#19167]
Datum
11. Mai 2017 14:47
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA“ vom 18.11.2016 (#19167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 143 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Bearbeitungsstand meiner letzten Erwiderung und Mitteilung vom 12.01.2017. Sofern die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen auf Weisung irgendeiner vorgesetzten Mitarbeiterin oder irgendeines vorgesetzten Mitarbeiters für HPA nicht herausgegeben werden dürfen, fordere ich das Team Transparenzgesetz der HPA hiermit eindringlich und letztlich seiner selbst wegen dazu auf, mir auf diese Anfrage innerhalb einer Kalenderwoche einen ausführlichen und handschriftlich unterschriebnen Bescheid zu übermitteln, sodass ich der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter vom Team Transparenzgesetz helfen und mein Recht auf Informationszugang kurzgristig einklagen kann. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Trogisch, Ihre Anfrage wurde am 12.01.2017 über das Portal beantwortet. Außerdem konnten Sie a…
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AW: AW: Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA [#19167]
Datum
11. Mai 2017 16:29
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Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, Ihre Anfrage wurde am 12.01.2017 über das Portal beantwortet. Außerdem konnten Sie am 01.09.2016 und am 20.01.2017 umfangreich Akteneinsicht nehmen. Wir weisen erneut darauf hin, dass Ihnen gegenüber keine Unterlagen zurückgehalten werden. Akten, die hier nicht vorhanden sind, können Ihnen nun einmal nicht vorgelegt werden. Wir bitten Sie, dies nun zu akzeptieren. Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, meiner Auffassung nach mißachten Sie die Rechtslage unter Vorgabe stringent und vo…
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
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AW: AW: AW: Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA [#19167]
Datum
11. Mai 2017 19:10
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meiner Auffassung nach mißachten Sie die Rechtslage unter Vorgabe stringent und vorsätzlich, weil Sie mir wahrscheinlich keinen handschriftlich unterschriebenen Bescheid schicken können, ohne das dabei eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der HPA AöR persönlich Verantwoortung für diese unmögliche Verhaltensweise übernehmen muss. Ich fordere Sie deshalb hiermit zum wiederholten Mal dazu auf mir innerhalb einer Frist von einer Kalenderwoche entweder einen handschriftlichen Bescheid zuzuschicken, oder aber mir schriftlich mitzuteilen, auf wessen Anweisung das Team Transparenzgesetz der HPA das HambTG zu beugen hat. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gestern auf Ihre Mitteilung, die Sie mir um 16:29 Uhr anonymisiert gesend…
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
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AW: AW: AW: AW: Schreiben vom 08.11.2006, gerichtet von Firma Eurokai KGaA an die HPA [#19167]
Datum
12. Mai 2017 08:54
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gestern auf Ihre Mitteilung, die Sie mir um 16:29 Uhr anonymisiert gesendet haben, um 19:10 Uhr geantwortet. Zu dieser Mitteilung führe ich für das Weitere noch wie folgt aus: 1.) Gemäß § 7 HambTG erlischt der Anspruch auf Nichtveröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen für den Fall, dass Anhaltspunkte einer strafbaren Handlung vorliegen. Hierzu haben ich dem GF Jens Meier und dem Team Transparenzgesetz in den vergangenen 1 3/4 Jahren konkrete Hinweise geliefert und anhand zahlreicher Beweismittel stetig weiter konkretisiert. Meiner Auffassung nach werden ungeachtet dessen ganz bestimmte Informationszugänge unter Mißachtung des HambTG vorsätzlich und ganz gezielt nicht gewährt und z.T. mit "nicht vorhanden" erklärt. Wenn ich in dem hier vorliegenden Fall auch u.a. die mit dem Schreiben vom 08.11.2006 "mit übersandten Untersuchungsberichte und Analyseergebnisse" einsehen möchte, dann verhält sich der anonymisiert antwortende Mitarbeiter vom Team Transparenzgesetz der HPA schlichtweg unsachlich, weil er a) mit e-Mail vom 12.01.2017, 14:30 auf ein Gutachten der Firma Ochmann & Partner verweist. Untersuchungsberichte und Analyseergebnisse sind die Grundlagen für ein Gutachten. Deshalb möchte ich die Untersuchungsberichte und Analyseergebnisse einsehehen und nicht irgendein Gutachten. b) mit e-Mail vom 11.05.2017, 16:29 auf die vorausgegangene e-Mail vom 12.01.2017, 14:30 verweist und zudem darauf hinweist das ich am 01.09.2016 und 20.01.2017 "umfangreich" Aktensicht genommen habe. Ich habe an den beiden genannten Terminen Aktensicht genommen. Ich bestreite aber ausdrücklich das mir die hier in Rede stehenden Unterlagen in einem der beiden genannten Termine zur Einsichnahme zur Verfügung gestellt wurden. 2.) Gemäß § 13 HambTG erfolgt innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Eingang des Antrags bei der Stelle die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs durch schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung. Dies ist in dem vorliegenden Fall trotz zahlreicherer Aufforderungen bis heute nicht geschehen. Die auskunftspflichtige Stelle hat in der Vergangenheit auch nicht die Frist zur ordentlichen Bearbeitung des Antrags auf zwei Monate verlängert. Jedenfalls wurde ich über eine solche Maßnahme nicht von der HPA informiert. Darüber hinaus weise ich an dieser Stelle den GF Herrn Jens Meier und das Team Transparenzgesetz der HPA noch einmal explizit auf die textlichen Ausführungen in dem Schreiben vom 26.02.2016 des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten hin (Anfrage # 10280, D3/ 2015/ 54-IFG) hin. Ich bitte und fordere noch einmal dazu auf die benötigten Informationszugänge bereit zu stellen oder aber mir innerhalb der am gestrigen Tage gesetzten Frist einen erklärenden handschriftlich unterschriebenen Bescheid zu übersenden. Und dafür bedanke ich mich auch. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>

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Hamburg Port Authority
Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
Von
Hamburg Port Authority
Via
Briefpost
Betreff
Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
Datum
6. Juni 2017
Status
Warte auf Antwort