Schreiben vom 29.06.1988, Rundschreiben vom 26.03.2003 und Unterlagen zu studentischen Beschäftigten

Anfrage an: Personalamt Hamburg

die Schreiben und Rundschreiben des Personalamts vom 29.06.1988 und 26.06.2003, welche in der "Leitlinie für die Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften im Bereich der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit" vom 09.12.2004 bezogen werden. Ggf. ergänzt durch aktuell gültige Schreiben/Rundschreiben, welche die oben genannten Schreiben/Rundschreiben ersetzen.

Darüber hinaus hätte ich folgende Unterlagen, sofern diese Unterlagen im Personalamt verfügbar sind: Richtlinien und allgemeine Weisungen , Verwaltungsanordnung, Verfügungen, Festsetzungen und Mustervorlagen (z.B. zu Arbeitsverträgen) zu studentischen Beschäftigen. Als studentische Beschäftigte sind folgende Arbeitnehmer*innen gemeint:

* studentische Hilfskräfte (SHK)
* wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK)
* Unterrichtstutor*innen (§ 33 HmbHG)
* studentische Angestellte/Studierende*r Angestellte*r (Beschäftigte nach TV-L)

Ich wünsche allen einen besinnlichen Jahreswechsel sowie Glück und Erfolg für das neue Jahr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Personalamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben vom 29.06.1988, Rundschreiben vom 26.03.2003 und Unterlagen zu studentischen Beschäftigten [#25826]
Datum
28. Dezember 2017 15:00
An
Personalamt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Schreiben und Rundschreiben des Personalamts vom 29.06.1988 und 26.06.2003, welche in der "Leitlinie für die Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften im Bereich der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit" vom 09.12.2004 bezogen werden. Ggf. ergänzt durch aktuell gültige Schreiben/Rundschreiben, welche die oben genannten Schreiben/Rundschreiben ersetzen. Darüber hinaus hätte ich folgende Unterlagen, sofern diese Unterlagen im Personalamt verfügbar sind: Richtlinien und allgemeine Weisungen , Verwaltungsanordnung, Verfügungen, Festsetzungen und Mustervorlagen (z.B. zu Arbeitsverträgen) zu studentischen Beschäftigen. Als studentische Beschäftigte sind folgende Arbeitnehmer*innen gemeint: * studentische Hilfskräfte (SHK) * wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) * Unterrichtstutor*innen (§ 33 HmbHG) * studentische Angestellte/Studierende*r Angestellte*r (Beschäftigte nach TV-L) Ich wünsche allen einen besinnlichen Jahreswechsel sowie Glück und Erfolg für das neue Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Personalamt Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in das Personalamt bestätigt den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach § 11 HmbTG. Die w…
Von
Personalamt Hamburg
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem HmbTG - Schreiben vom 29.06.1988, Rundschreiben vom 26.03.2003 und Unterlagen zu studentischen Beschäftigten [#25826]
Datum
28. Dezember 2017 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Personalamt bestätigt den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach § 11 HmbTG. Die weitere Bearbeitung wird im zuständigen Referat erfolgen. Nach § 13 Abs. 4 HmbTG unterliegen Auskünfte nach dem HmbTG der Gebührenpflicht. Grundlage hierfür ist Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Umfang der begehrten Informationen und dem personellen Aufwand. Der Höchstsatz beträgt 500 €. Eine Einschätzung über die Höhe in diesem Ersuchen kann derzeit noch nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es wäre mir wichtig, dass das Schreiben und Rundschreiben zur Verfügung gestellt w…
An Personalamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem HmbTG - Schreiben vom 29.06.1988, Rundschreiben vom 26.03.2003 und Unterlagen zu studentischen Beschäftigten [#25826]
Datum
28. Dezember 2017 18:16
An
Personalamt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wäre mir wichtig, dass das Schreiben und Rundschreiben zur Verfügung gestellt wird. [geschwärzt] ([geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 25826 Antwort an: [geschwärzt]

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Personalamt Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die von Ihnen erwünschten Schreiben (Anlage 1 und 2) aus d…
Von
Personalamt Hamburg
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem HmbTG - Schreiben vom 29.06.1988, Rundschreiben vom 26.03.2003 und Unterlagen zu studentischen Beschäftigten
Datum
23. Januar 2018 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die von Ihnen erwünschten Schreiben (Anlage 1 und 2) aus den Jahren 1988 und 2003. Das fachlich zuständige Referat hat folgende ergänzende Anmerkungen: Die darin enthaltenen Regelungen aber mittlerweile keine Gültigkeit mehr. Beigefügt sind deshalb die "Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 23.6.2008", die die alten Regelungen ersetzt haben. Außerdem sind noch zwei aktuelle Rundschreiben des Personalamts zu der Rechtsstellung studentischer Hilfskräfte beigefügt und ein Auszug aus der "Übersicht über sonstige Entgelte und Entschädigungen der FHH", mit der die aktuellen Stundenbeträge für studentische Hilfskräfte ausgewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen