Schreiben vom 8.8.2013 an Vorsitzende der Fraktionen

Das Schreiben vom 8. August 2013 an die Vorsitzende der Fraktionen zur Kontrolle von BfV, BND und MAD, wie berichtet in https://<< Adresse entfernt >>/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-peter-schaar-ehemaliger-bundesdatenschutzbeauftragter/#zeuge1-frage2-cducsu

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2015
  • Frist
    20. Februar 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben vo…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Schreiben vom 8.8.2013 an Vorsitzende der Fraktionen [#8421]
Datum
19. Januar 2015 12:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben vom 8. August 2013 an die Vorsitzende der Fraktionen zur Kontrolle von BfV, BND und MAD, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-peter-schaar-ehemaliger-bundesdatenschutzbeauftragter/#zeuge1-frage2-cducsu Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag nach dem IFG Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: V-651 II#0637 Seh…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
27. Januar 2015 16:26
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: V-651 II#0637 Sehr geehrter Herr Meister, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG vom 19.01.2015 (Schreiben vom 8. August 2013 an die Vorsitzende der Fraktionen zur Kontrolle von BfV, BND und MAD). Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG Antrag_Schreiben des BfDI vom 8.8.2013 an die Vorsitzenden der Fraktionen im Deutschen Bundestag Die Bundesbea…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG Antrag_Schreiben des BfDI vom 8.8.2013 an die Vorsitzenden der Fraktionen im Deutschen Bundestag
Datum
19. Februar 2015 16:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Az.: V-651 II#0637 - Sehr geehrter Herr Meister, beigefügtes Schreiben mit 5 Anlagen übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen