Schreiben von Gerhard Schabhüser an Markus Richter zur Debatte um Arne Schönbohm

Das Schreiben, das Gerhard Schabhüser an den Staatssekretär Markus Richter bezüglich der Debatte um Arne Schönbohm gesendet hat. Dem Spiegel liegt das Schreiben bereits vor: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bsi-weist-berichte-ueber-missachtete-bedenken-zurueck-a-da495aa0-817c-4959-9b9e-8f9a9b6eeda1

Ergebnis der Anfrage

Übersandt wurde das Schreiben von Gerhard Schabhüser:
https://fragdenstaat.de/anfrage/schreib…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben, da…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben von Gerhard Schabhüser an Markus Richter zur Debatte um Arne Schönbohm [#261250]
Datum
18. Oktober 2022 22:06
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben, das Gerhard Schabhüser an den Staatssekretär Markus Richter bezüglich der Debatte um Arne Schönbohm gesendet hat. Dem Spiegel liegt das Schreiben bereits vor: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bsi-weist-berichte-ueber-missachtete-bedenken-zurueck-a-da495aa0-817c-4959-9b9e-8f9a9b6eeda1
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261250/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid samt Anlage zu Ihrer untenstehe…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Schreiben von Gerhard Schabhüser an Markus Richter zur Debatte um Arne Schönbohm [#261250]
Datum
16. November 2022 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid samt Anlage zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen

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