Schreiben von Seehofer an Lambrecht zur Vorratsdatenspeicherung

Das Schreiben von Horst Seehofer an Christine Lambrecht vom 14. Juli. In diesem soll Seehofer eine Verlängerung der Speicherfirst bei der Vorratsdatenspeicherung fordern. Zudem bitte ich um die Übersendung der Antwort von Frau Lambrecht bzw. dem Bundesjustizministerium.

Das gleiche Dokument habe ich bereits Mitte dieses Jahres angefragt [#193555]. Damals wurde mein Antrag mit Verweis auf § 3 Nr. 3b) IFG abgelehnt. Der Ablehnungsgrund besteht nun nicht mehr, da die Bundesregierung mittlerweile den Gesetzesentwurf dem Bundestag vorgelegt hat.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt. Das Bundesinnenministerium beruft sich auf geschützte Beratungen von Behörden (§ 3 Nr. 3 b) IFG).

Die gleiche Anfrage an das Justizministerium war aber erfolgreich: https://fragdenstaat.de/a/209344

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben von H…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben von Seehofer an Lambrecht zur Vorratsdatenspeicherung [#207557]
Datum
31. Dezember 2020 18:39
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben von Horst Seehofer an Christine Lambrecht vom 14. Juli. In diesem soll Seehofer eine Verlängerung der Speicherfirst bei der Vorratsdatenspeicherung fordern. Zudem bitte ich um die Übersendung der Antwort von Frau Lambrecht bzw. dem Bundesjustizministerium. Das gleiche Dokument habe ich bereits Mitte dieses Jahres angefragt [#193555]. Damals wurde mein Antrag mit Verweis auf § 3 Nr. 3b) IFG abgelehnt. Der Ablehnungsgrund besteht nun nicht mehr, da die Bundesregierung mittlerweile den Gesetzesentwurf dem Bundestag vorgelegt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207557/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben von H…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben von Seehofer an Lambrecht zur Vorratsdatenspeicherung [#207557]
Datum
31. Dezember 2020 21:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben von Horst Seehofer an Christine Lambrecht vom 14. Juli. In diesem soll Seehofer eine Verlängerung der Speicherfirst bei der Vorratsdatenspeicherung fordern. Zudem bitte ich um die Übersendung der Antwort von Frau Lambrecht bzw. dem Bundesjustizministerium. Das gleiche Dokument habe ich bereits Mitte dieses Jahres angefragt [#193555]. Damals wurde mein Antrag mit Verweis auf § 3 Nr. 3b) IFG abgelehnt. Der Ablehnungsgrund besteht nun nicht mehr, da die Bundesregierung mittlerweile den Gesetzesentwurf dem Bundestag vorgelegt hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207557/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte ignorieren Sie meine heutige Anfrage [#207557]. Sie ist für das BMI bestimmt. …
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben von Seehofer an Lambrecht zur Vorratsdatenspeicherung [#207557]
Datum
31. Dezember 2020 21:43
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte ignorieren Sie meine heutige Anfrage [#207557]. Sie ist für das BMI bestimmt. Ich habe aus Versehen die falsche Behörde ausgewählt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207557/

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Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Informationsfreiheit - Schreiben des Herrn Bundesminister Seehofer an Frau Bundesministerin Lambrecht zur Vorratsd…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Schreiben des Herrn Bundesminister Seehofer an Frau Bundesministerin Lambrecht zur Vorratsdatenspeicherung
Datum
19. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 31. Dezember 2020 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um Übersendung folgender Unterlagen: • Schreiben von Horst Seehofer an Christine Lambrecht vom 14. Juli. In diesem soll Seehofer eine Verlängerung der Speicherfirst bei der Vorratsdatenspeicherung fordern. • Antwort von Frau Lambrecht bzw. dem Bundesjustizministerium. In Ihrem Antrag haben Sie dargelegt, dass der Ablehnungsgrund, mit dem ein entsprechender Antrag bereits Mitte 2020 abgelehnt wurde, Ihrer Auffassung nach nun nicht mehr bestünde, da die Bundesregierung mittlerweile den Gesetzesentwurf dem Bundestag vorgelegt habe. Der Antrag wird weiterhin gemäß § 3 Nr. 3b) IFG abgelehnt. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach $ 3 Nr. 3b) IFG nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Dies ist nach wie vor der Fall. Zwar befindet sich der Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder nicht mehr in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Die Erörterung der im Ministerschreiben vom 14. Juli 2020 dargelegten Thematik dauert jedoch noch an. Insbesondere wurde diese nicht durch den o.g. Gesetzentwurf geregelt. Insoweit ist die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können. Rechtsbeheifsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch E-Mail, an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>, oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach 8 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen