Schreiben von Seehofer an Lambrecht zur Vorratsdatenspeicherung

Das Schreiben von Horst Seehofer an Christine Lambrecht vom 14. Juli. In diesem soll Seehofer eine Verlängerung der Speicherfirst bei der Vorratsdatenspeicherung fordern.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt. Begründet wird dies mit der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen (§ 3 Nr. 3 b) IFG). Das Dokument stünde im Zusammenhang mit dem geplanten Reformpakets zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Die gleiche Anfrage an das Justizministerium war allerdings erfolgreich: https://fragdenstaat.de/a/209344

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben von H…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben von Seehofer an Lambrecht zur Vorratsdatenspeicherung [#193555]
Datum
26. Juli 2020 09:55
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben von Horst Seehofer an Christine Lambrecht vom 14. Juli. In diesem soll Seehofer eine Verlängerung der Speicherfirst bei der Vorratsdatenspeicherung fordern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193555/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. Juli 2020 bitten Sie auf Grundlage de…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
954,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. Juli 2020 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um Übersendung des Schreibens von Horst Seehofer an Christine Lambrecht vom 14. Juli. In diesem soll Seehofer eine Verlangerung der Speicherfrist bei der Vorratsdatenspeicherung fordern. Der Antrag wird nach § 3 Nr. 3b) IFG abgelehnt. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 3 Nr. 3b) IFG nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Vorliegend bestünde durch die Herausgabe der beantragten Informationen die Gefahr, dass die notwendige Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden würde. Das von Herrn Minister Seehofer am 14. Juli 2020 an Bundesministerin Lambrecht übersandte Schreiben steht im Kontext des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geplanten Reformpakets zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie notwendigen rechtlichen Schritte werden derzeit von der Bundesregierung geprüft. Es handelt sich um einen noch laufenden Vorgang der Willensbildung innerhalb der Regierung. Zur Wahrung der Entscheidungsautonomie der Regierung kann eine Informationsherausgabe nicht erfolgen, da dadurch die funktionsnotwendig freie und offene Willensbildung innerhalb der Regierung gefährdet wäre. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen