Schreiben von Thomas Steffen an EU-Kommission zur Impfstoff-Weitergabe

Das Schreiben von Thomas Steffen an die EU-Kommission vom 18. Oktober 2021. In dem Schreiben kritisiere Steffen nach ARD-Angaben die Impfstoffhersteller, die eine Weitergabe von Impfstoffen gegen Covid-19 an Drittländer verhinderten. Das Schreiben liege bereits dem Politikmagazin Kontraste vor. (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/vernichtung-impfstoff-103.html)

Falls vorhanden, bitte ich auch um die Übersendung der Antwort der EU-Kommission.

Ergebnis der Anfrage

Das Schreiben von Thomas Steffen: https://fragdenstaat.de/anfrage/schreib…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben von…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben von Thomas Steffen an EU-Kommission zur Impfstoff-Weitergabe [#232034]
Datum
29. Oktober 2021 21:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben von Thomas Steffen an die EU-Kommission vom 18. Oktober 2021. In dem Schreiben kritisiere Steffen nach ARD-Angaben die Impfstoffhersteller, die eine Weitergabe von Impfstoffen gegen Covid-19 an Drittländer verhinderten. Das Schreiben liege bereits dem Politikmagazin Kontraste vor. (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/vernichtung-impfstoff-103.html) Falls vorhanden, bitte ich auch um die Übersendung der Antwort der EU-Kommission.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232034/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Schreiben von Thomas Steffen an EU-Kommission zur Impfstoff-Weitergabe [#232034]
Datum
3. November 2021 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihren IFG-Antrag vom 29. Oktober 2021 übersende ich Ihnen anliegend das Schreiben des S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 19.10.2021, Schreiben von Thomas Steffen an EU-Kommission zur Impfstoff-Weitergabe [#232034]
Datum
29. November 2021 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihren IFG-Antrag vom 29. Oktober 2021 übersende ich Ihnen anliegend das Schreiben des Staatssekretärs Dr. Steffen an die EU-Kommission vom 18.10.2021. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen