Schreiben zum Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zur Änderung der „Allgemeinverfügung für das Befahren der Feldberger Seen mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen"
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Guten Tag,
mit Datum zum 13.11.2023 hat der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde den Antrag der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft vom 28.03.2023 zur Änderung der „Allgemeinverfügung für das Befahren der Feldberger Seen mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen" vom 01.04.2014 abgelehnt.
In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft vom 14.12.2023 wurde beschlossen gegen den Entscheid Widerspruch einzulegen. Zur Fristwahrung ist schon vor dem Beschluss der Gemeindevertretung ein vorläufiger Widerspruch durch die Gemeindeverwaltung Feldberger Seenlandschaft erfolgt.
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Bitte senden sie mir Folgendes zu:
• Den vorläufigen Widerspruch zur Fristwahrung und den endgültigen Widerspruch (aufgrund des o.g. Beschlusses), der von der Gemeindeverwaltung der Feldberger Seenlandschaft an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bzw. seine Organe gesendet wurde.
• Alle Antwortschreiben, die die Gemeindeverwaltung der Feldberger Seenlandschaft vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bzw. seinen Organen aufgrund des Widerspruchs erhalten hat.
• Weitere Widersprüche, die von Privatpersonen oder Vereinen gegen den Ablehnungsbescheid vom 13.11.2023 eingelegt wurden. Liegen mehrere Widersprüche gleichen Worlautes vor, genügt die Übersendung eines Widerspruches und die Angabe der Anzahl der Widersprüche mit gleichem Wortlaut.
• Antwortschreiben, die die Einlegenden der Widersprüche vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bzw. seinen Organen aufgrund des Widerspruchs erhalten haben. Liegen mehrere Antwortschreiben gleichen Worlautes vor, genügt die Übersendung eines beispielhaften Antwortschreibens.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum18. März 2024
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20. April 2024
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