Schreiben zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit mit ordnungsbehördlichen Mitteln

Das Schreiben des Innenministers an den Kölner Regierungspräsidenten mit der Bitte die "Energieversorgungssicherheit mit ordnungsbehördlichen Mitteln zu gewährleisten".

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/luetzerath-raeumung-garzweiler-reul-braunkohle-100.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit mit ordnungsbehördlichen Mitteln [#264076]
Datum
25. November 2022 00:09
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben des Innenministers an den Kölner Regierungspräsidenten mit der Bitte die "Energieversorgungssicherheit mit ordnungsbehördlichen Mitteln zu gewährleisten". https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/luetzerath-raeumung-garzweiler-reul-braunkohle-100.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264076/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Schreiben zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit mit ordnungsbehördlichen Mitteln [#264076]
Datum
28. November 2022 10:05
Status
Warte auf Antwort
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9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG.NRW) vom 25.11.2022. Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem Name und Anschrift der Antragstellenden angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete natürliche Person zu ermöglichen. Soweit sich ein Antrag auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) stützt, verlangt § 4 IFG NRW, dass der oder die Antragstellende eine natürliche Person ist. Eine zustellungsfähige Anschrift ermöglicht darüber hinaus nicht nur die Identifikation des Antragstellers nach § 4 Abs. 1 IFG NRW; sie ist auch Voraussetzung für die förmliche Zustellung eines Gebührenbescheides oder ggf. eines Ablehnungsbescheides nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW. In Ihrem Fall besteht die Möglichkeit der Erstellung eines Ablehnungsbescheides. Bevor Ihre Anfrage daher hier weiterbearbeitet werden kann, bitte ich Sie um Angabe einer zustellungsfähigen postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte(r) Frau oder Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung. Meine zustellfähige Anschri…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schreiben zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit mit ordnungsbehördlichen Mitteln [#264076]
Datum
28. November 2022 23:20
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Frau oder Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung. Meine zustellfähige Anschrift finden Sie unten angehängt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264076 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte(r) Frau oder Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung. Meine zustellfähige Anschri…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schreiben zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit mit ordnungsbehördlichen Mitteln [#264076]
Datum
29. November 2022 18:23
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Frau oder Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung. Meine zustellfähige Anschrift finden Sie unten angehängt. Diese E-Mail ist eine Kopie meiner gestrigen Nachricht, da jene möglicherweise an die falsche E-Mail-Adresse in Ihrem Haus adressiert war. Für das Versehen entschuldige ich mich. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264076 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 25.11.2022 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag Schreiben zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit mit ordnungsbehördlichen Mitteln [#264076]
Datum
22. Dezember 2022 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 25.11.2022 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW ) gestellt, mit dem Sie um die Übersendung des Schreibens des Innenministers an den Kölner Regierungspräsidenten gebeten hatten (Bezug https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/luetzerath-raeumung-garzweiler-reul-braunkohle-100.html). Das von Ihnen gewünschte Schreiben befindet sich in der Anlage. In der Hoffnung Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben Mit freundlichen Grüßen