Schreiben zur Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr

1. Das Schreiben von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht an den Finanzminister Christian Lindner zum Thema Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr vom 29.11.2022.
2. Die Antwort von Steffen Saebisch an Benedikt Zimmer vom 01.12.2022.

Ergebnis der Anfrage

Die gewünschten Schreiben wurden übermittelt, wobei vereinzelt personenbezogene Daten geschwärzt wurden.

1. Das Schreiben von Christine Lambrecht an Christian Lindner: https://fragdenstaat.de/anfrage/schreib…

2. Das Schreiben von Steffen Saebisch an Benedikt Zimmer: https://fragdenstaat.de/anfrage/schreib…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das Schreiben …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben zur Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr [#264698]
Datum
4. Dezember 2022 17:38
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Das Schreiben von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht an den Finanzminister Christian Lindner zum Thema Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr vom 29.11.2022. 2. Die Antwort von Steffen Saebisch an Benedikt Zimmer vom 01.12.2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264698/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben zur Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr“ vom 04.12.2…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schreiben zur Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr [#264698]
Datum
18. Januar 2023 15:00
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben zur Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr“ vom 04.12.2022 (#264698) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Finanzen Gz.: V B 5 - O 1319/22/10382 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Schreiben zur Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr [#264698]
Datum
18. Januar 2023 17:56
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Finanzen Gz.: V B 5 - O 1319/22/10382 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages dauert gegenwärtig noch an. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird der Bescheid erteilt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 4. Dezember 2022 stellten Sie folgenden Antrag nach dem In…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
IInformationsfreiheitsgesetz des Bundes; Schreiben zur Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr
Datum
24. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 4. Dezember 2022 stellten Sie folgenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): „bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das Schreiben von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht an den Finanzminister Christian Lindner zum Thema Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr vom 29.11.2022. 2. Die Antwort von Steffen Saebisch an Benedikt Zimmer vom 01.12.2022.“ Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt: I. Dem Antrag gebe ich wie nachfolgend dargestellt statt. Im Übrigen lehne ich diesen ab. II. Über die Kosten wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Begründung: Zu I. § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG gewährt gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 2 Nummer 1 IFG). Nach § 1 Absatz 2 IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen, soweit keine Ausschlussgründe einer Herausgabe entgegenstehen. Dem Bundesministerium der Finanzen liegen die von Ihnen beantragten amtlichen Informationen vor. Der begehrte Informationszugang wird hiermit, wie nachstehend dargestellt, gewährt. Im Hinblick auf die eindeutige gesetzliche Wertung des § 5 Absatz 2 IFG, wonach das Informationsinteresse des Antragstellers bzgl. personenbezogener Daten Dritter, welche mit dem Mandat eines Dritten in Zusammenhang stehen, nicht überwiegt, wurde auf die Durchführung eines zeit- und kostenintensiven Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 IFG verzichtet. Ihr Einverständnis wurde insoweit unterstellt. Sollten Sie dennoch ausdrücklich die Durchführung eines solchen Verfahrens wünschen, bitte ich um Mitteilung. Ich würde das Verfahren dann noch wunschgemäß durchführen. Zum Schutz der Rechte Dritter im Sinne des § 5 Absatz 2 IFG wurden die personenbezogenen Daten, welche mit einem Mandat dieser Personen in Zusammenhang stehen, geschwärzt. Bearbeiterdaten im Sinne des § 5 Absatz 4 IFG wurden nicht geschwärzt. Die mit den vorbezeichneten Schwärzungen versehenen Dokumente sind diesem Bescheid als Anlagen beigefügt. Zu II. Über die Kosten wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen