Schrifstücke zum Bußgeldverfahren gegen Twitter

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz hat am 4. April 2023 ein Bußgeldverfahren gegen "Twitter International Unlimited Company wegen unzureichenden Umgangs mit Nutzerbeschwerden" eingeleitet (https://www.bundesjustizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2023/20230404.html)

Bitte senden Sie mir die Schriftstücke (inkl. Kommunikation) zu, die im Zusammenhang mit diesem Bußgeldverfahren bzw. zur Vorbereitung dessen, erstellt wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesamt für Justiz hat am 4. Ap…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Schrifstücke zum Bußgeldverfahren gegen Twitter [#278960]
Datum
15. Mai 2023 19:45
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesamt für Justiz hat am 4. April 2023 ein Bußgeldverfahren gegen "Twitter International Unlimited Company wegen unzureichenden Umgangs mit Nutzerbeschwerden" eingeleitet (https://www.bundesjustizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2023/20230404.html) Bitte senden Sie mir die Schriftstücke (inkl. Kommunikation) zu, die im Zusammenhang mit diesem Bußgeldverfahren bzw. zur Vorbereitung dessen, erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 278960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278960/ Postanschrift Christoph Schattleitner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
Christoph Schattleitner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schrifstücke zum Bußgeldverfahren gegen Twitter“ vom 15.05.2023 (#…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
AW: Schrifstücke zum Bußgeldverfahren gegen Twitter [#278960]
Datum
2. Juli 2023 01:17
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schrifstücke zum Bußgeldverfahren gegen Twitter“ vom 15.05.2023 (#278960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner

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Bundesamt für Justiz
Sehr geehrter Herr Schattleitner, zu Ihrem Antrag auf Informationszugang wurde am 27. Juni 2023 ein Bescheid erl…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Schrifstücke zum Bußgeldverfahren gegen Twitter [#278960]
Datum
3. Juli 2023 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schattleitner, zu Ihrem Antrag auf Informationszugang wurde am 27. Juni 2023 ein Bescheid erlassen und am 28. Juni 2023 an die von Ihnen benannte Postanschrift versandt. Der Bescheid müsste Ihnen in Kürze zugehen. Mit freundlichen Grüßen