Schriftgutanordnung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Schriftgutanordnung Ihres Hauses bzw. die hausinterne Anordnung, die die Verwaltung von Schriftgut regelt (ggf. auch Aktenordnung oder Registraturanordnung genannt; vgl. die Schriftgutanordnung des BMI: https://fragdenstaat.de/dokumente/7943-hausanordnung/)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Schriftgutanordnung Ihres Hauses bzw. die…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Schriftgutanordnung [#271278]
Datum
23. Februar 2023 16:28
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Schriftgutanordnung Ihres Hauses bzw. die hausinterne Anordnung, die die Verwaltung von Schriftgut regelt (ggf. auch Aktenordnung oder Registraturanordnung genannt; vgl. die Schriftgutanordnung des BMI: https://fragdenstaat.de/dokumente/7943-hausanordnung/) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 271278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271278/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre o. a. IFG-Anfrage an das Auswärtige Amt. Das Auswärtige Amt b…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage "Schriftgutanordnung [#271278]" Vg. Nr. 99-2023
Datum
24. Februar 2023 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre o. a. IFG-Anfrage an das Auswärtige Amt. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß

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Auswärtiges Amt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem o.g. Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfr…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
3. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem o.g. Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bitten Sie um Zugang zu folgenden Informationen: „Die Schriftigutanordnung Ihres Hauses bzw. die hausinterne Anordnung, die die Verwaltung von Schrifigut regelt (ggf. auch Aktenordnung oder Registraturanordnung genannt, vgl. die Schrifigutanordnung des BMI: https://fragdenstaat.de/dokumente/7943-hausanordnung/)“ Hierzu ergeht folgender Bescheid: Ihrem Antrag wird stattgegeben, soweit Sie sich die begehrten Informationen nicht in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können bzw. bereits über diese verfügen. Als Anlage werden Ihnen die „Dienstanweisung zur Dokumentation und Aktenführung im Auswärtigen Amt (DA Doku)“ sowie die Anlagen mit letztem Stand vom 1. August 2022 übermittelt. Nicht übermittelt werden Ihnen die Anlage 2 (Aktenplan), Anlage 7, Anlage 8 und Anlage 1. Nach § 9 Absatz 3 IFG kann der Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Die Anlage 2 (Aktenplan) der DA Doku ist gemäß § 11 Abs. 2 IFG auf der Website des Auswärtigen Amts veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar: https://www.auswaertigesamt.de/de/aamt/auswdienst/abteilungen/aktenplan/238776 Einer Übersendung bedarf es daher gemäß §9 Abs. 3 2. Alternative IFG nicht. Im Hinblick auf die Anlagen 7, Anlage 8 und Anlage 11 gilt ist § 9 Absatz 3 1. Alternative IFG anwendbar. Sie verfügen bereits über diese Informationen, die Ihnen mit Bescheid Nr. 114-2022 vom 11. April 2022 übermittelt wurden. Diese Anlagen haben seitdem keine Änderungen erfahren. Bei der sich in Überarbeitung befindlichen Anlage 10 (Glossar) handelt es sich um ein Nachschlagewerk, welches ausschließlich im Intranet des Auswärtigen Amtes aufgerufen werden kann. Diese Information liegt nicht in der Form eines Dokuments vor. Das beigefügte Dokument „Glossar“ wurde daher hilfsweise aus Bildschirmfotos zusammengestellt. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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