Schriftliche Einschätzung des Wasserverbrauchs, BeLLa - Berliner Landlachs GmbH "Produktionsanlage für Landlachs"

Der RBB berichtete, dass der Bauantrag für die große Lachszuchtanlage in Finow, Angermünder Str. im letzten Jahr zurückgezogen wurde, da von der Stadtverwaltung Eberswalde die Rückmeldung an den Bauherren ergangen sein soll, dass der voraussichtliche Wasserverbrauch der Anlage zu hoch ist. Jedoch gibt das Bauamt Eberswalde an, keine Akten zum Verfahren zu haben und verweist auf das LfU.
Ich bitte Sie, mir den Wortlaut des Schreibens zukommen zu lassen, mit dem dem Bauherr von Hertzberg / der Berliner LandLachs GmbH die (negative?) Einschätzung der Behörde zum Wasserverbrauch mitgeteilt wurde. Geschäftsgeheimnisse können gerne geschwärzt werden. Der ehemals vorgesehene Wasserverbrauch ist aus Medien und Verfahrens-Kurzbeschreibung bekannt, stellt also kein Geschäftsgeheimnis dar.

(Name des betreffenden Verfahrens aus der Verfahrenskurzbeschreibung: Neubau einer Produktionsanlage für Landlachs im Gewerbe- und Industriegebiet Finow.)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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Sebastian Lokomofeilo
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesamt für Umwelt - Genehmigungsverfahrensstelle Ost (T13 – Frankfurt) Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
Schriftliche Einschätzung des Wasserverbrauchs, BeLLa - Berliner Landlachs GmbH "Produktionsanlage für Landlachs" [#237380]
Datum
12. Januar 2022 18:29
An
Landesamt für Umwelt - Genehmigungsverfahrensstelle Ost (T13 – Frankfurt)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der RBB berichtete, dass der Bauantrag für die große Lachszuchtanlage in Finow, Angermünder Str. im letzten Jahr zurückgezogen wurde, da von der Stadtverwaltung Eberswalde die Rückmeldung an den Bauherren ergangen sein soll, dass der voraussichtliche Wasserverbrauch der Anlage zu hoch ist. Jedoch gibt das Bauamt Eberswalde an, keine Akten zum Verfahren zu haben und verweist auf das LfU. Ich bitte Sie, mir den Wortlaut des Schreibens zukommen zu lassen, mit dem dem Bauherr von Hertzberg / der Berliner LandLachs GmbH die (negative?) Einschätzung der Behörde zum Wasserverbrauch mitgeteilt wurde. Geschäftsgeheimnisse können gerne geschwärzt werden. Der ehemals vorgesehene Wasserverbrauch ist aus Medien und Verfahrens-Kurzbeschreibung bekannt, stellt also kein Geschäftsgeheimnis dar. (Name des betreffenden Verfahrens aus der Verfahrenskurzbeschreibung: Neubau einer Produktionsanlage für Landlachs im Gewerbe- und Industriegebiet Finow.)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 237380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237380/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo

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Landesamt für Umwelt - Genehmigungsverfahrensstelle Ost (T13 – Frankfurt)
Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, mit Ihrer unten stehenden E-Mail vom 12.01.2022 haben Sie die Zusendung des Schr…
Von
Landesamt für Umwelt - Genehmigungsverfahrensstelle Ost (T13 – Frankfurt)
Betreff
AW: Schriftliche Einschätzung des Wasserverbrauchs, BeLLa - Berliner Landlachs GmbH "Produktionsanlage für Landlachs" [#237380]
Datum
13. Januar 2022 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, mit Ihrer unten stehenden E-Mail vom 12.01.2022 haben Sie die Zusendung des Schreiben "mit dem dem Bauherr von Hertzberg / der Berliner LandLachs GmbH die (negative?) Einschätzung der Behörde zum Wasserverbrauch mitgeteilt wurde“. Daraufhin ergeht folgende I. Entscheidung 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei II. Die Ablehnung Ihrer Anfrage ergibt sich aus folgenden Gründen: 1. Gemäß § 3 I UIG kann die Akteneinsicht nur in die Umweltinformationen gewährt werden, über die die informationspflichtige Stelle verfügt. Ein Schreiben der Stadt Eberwsalde an den Antragsteller, in dem die Einschätzung zum Wasserverbrauch vorgenommen wird liegt dem LfU nicht vor. Aus § 2 IV UIG ergibt sich auch eindeutig, dass für die informationspflichtige Stelle keine Informationsbeschaffungspflicht besteht (s. Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht § 2 UIG Rn. 56). Die Stadt Eberswalde hat nur die Antragsunterlagen an das LfU zurückgeschickt, nicht aber ihre Verfahrensakte. Der Inhalt der Verfahrensakte ist weiterhin bei der Stadt zu erfragen. Ergänzen weise ich darauf hin, dass das Genehmigungsverfahren nach der Rücknahme des Antrags eingestellt wurde. Die konkreten Beweggründe der Rücknahme sind dem LfU nicht bekannt und sind für den Verfahrensausgang auch irrelevant Der Antrag ist daher nach § 8 II Nr. 3 UIG abzulehnen. 2. Diese Entscheidung ergeht gem. § 6 I BbgUIG i.V.m. § 2 BbgUIGGebO gebührenfrei. III. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen