Schriftliche Frage

Sämtliche hausinterne Kommunikation zur Beantwortung der Schriftlichen Frage Arbeitsnummer 7/263.
Hierzu zählen eMails, SMS etc.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
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Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche hausinterne Kommunikation z…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Schriftliche Frage [#284641]
Datum
25. Juli 2023 14:57
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche hausinterne Kommunikation zur Beantwortung der Schriftlichen Frage Arbeitsnummer 7/263. Hierzu zählen eMails, SMS etc.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 284641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284641/ Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Schulz, mit Ihrer E-Mail vom 25. Juli 2023 - Schriftliche Frage [#284641] - beantragen Sie üb…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Schriftliche Frage [#284641]
Datum
7. August 2023 16:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulz, mit Ihrer E-Mail vom 25. Juli 2023 - Schriftliche Frage [#284641] - beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe folgender amtlicher Informationen: Sämtliche hausinterne Kommunikation zur Beantwortung der Schriftlichen Frage Arbeitsnummer 7/263. Hierzu zählen eMails, SMS etc. Bescheid 1. Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben. Sie erhalten fünf Dokumente (Anlagen 1 bis 5): Anlage zum Bescheid Dokument 1 Mail zu Eingang Schriftliche Frage 2 Schriftliche Frage 7-263 3 Antwortentwurf PSt´in Deligöz 4 Leitungsvorlage zu Schriftliche Frage 7-263 5 Antwort an MdB Reichinnek Die personenbezogenen Daten wurden anonymisiert. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen

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