Schriftsätze der Bundesrepublik Deutschland im Fall M. gegen Deutschland vor dem EGMR

die Schriftsätze der Bundesrepublik Deutschland in dem Fall M gegen Deutschland vor dem EGMR (Aktenzeichen : 19359/04).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. April 2015
  • Frist
    27. Mai 2015
  • Kosten dieser Information:
    112,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Schriftsätze…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Schriftsätze der Bundesrepublik Deutschland im Fall M. gegen Deutschland vor dem EGMR [#9504]
Datum
22. April 2015 18:55
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Schriftsätze der Bundesrepublik Deutschland in dem Fall M gegen Deutschland vor dem EGMR (Aktenzeichen : 19359/04).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unten angefügte E-Mail vom 22. April 2015, in der Sie das Bundes…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Schriftsätze der Bundesrepublik Deutschland im Fall M. gegen Deutschland vor dem EGMR [#9504]
Datum
4. Mai 2015 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unten angefügte E-Mail vom 22. April 2015, in der Sie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Übersendung der Schriftsätze der Bundesrepublik Deutschland in dem Fall M gegen Deutschland vor dem EGMR (Aktenzeichen: 19359/04) bitten. Gemäß § 10 Absatz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Nach Durchsicht der Akten umfassen die von Ihnen gewünschten Unterlagen insgesamt 70 Seiten, so dass von Ihnen gemäß Ziffer 1.1 des Teils B der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV für die 70 Kopien Auslagen in Höhe von 7 Euro (0,10 Euro/DIN-A 4-Schwarz-Weiß-Kopie) zu entrichten wären. Personenbezogene Daten auf den Kopien würden - soweit erforderlich - geschwärzt. Zu den Auslagen in Höhe von 7 Euro hinzu käme eine Gebühr für die Herausgabe der Kopien gemäß Ziffer 2.2 des Teils A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV in Höhe von 105 Euro. Die Gebühr bemisst sich nach den pauschalierten Stundensätzen gemäß Begründung zur IFGGebV. Sie entspricht einem Zeitaufwand von zwei Stunden für einen Beschäftigten des mittleren Dienstes zuzüglich zu einer Stunde für einen Beschäftigten des gehobenen Dienstes. Insgesamt würden Ihnen also Kosten in Höhe von 112 Euro entstehen, die Sie dem BMJV im Wege der Vorkasse überweisen müssten. Bitte teilen Sie mir kurz schriftlich mit, ob Sie Ihren IFG-Antrag vom 22. April 2015 auch vor dem Hintergrund der angegebenen Kosten aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank fur Ihre Antwort und die detaillierte Erklärung zu den Kosten. Aufgru…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: AW: Schriftsätze der Bundesrepublik Deutschland im Fall M. gegen Deutschland vor dem EGMR [#9504]
Datum
4. Mai 2015 19:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank fur Ihre Antwort und die detaillierte Erklärung zu den Kosten. Aufgrund der hohen Kosten möchte ich meine Anfrage zurückziehen. Ich werde mich mit der Geschäftsstelle des EGMR in Verbindung setzen, um in Straßburg Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 9504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>