Schriftverkehr/Dokumente zum Wegfall des 1000 m-Abstands

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Schriftverkehr/Dokumente in elektronischer (!) Form insbesondere mit Bezirksregierungen/Kommunen/Verbänden zum aktuell geplanten Wegfall der 1000 m - Regelung für Windkraftanlagen und des Auswirkungen auf aktuell in Planung befindlichen Konzentrationszonen

- Einschränkend ausreichend ist Schriftverkehr/Dokumente, die sich mit der Frage beschäftigen, ob und wie sich der Wegfall der 1000 m Grenze auf bestehende bzw. aktuell in Planung befindliche Konzentrationsplanungen auswirkt

- Sofern vorhanden: Information zur Rechtsprechung, die besagt, dass bereits nach aktuellem Recht die 1000 m-Abstand nur als weiches Ausschlusskriterium angenommen werden dürfen

- Exemplarische Dokumente sind hier zur Beantwortung ausreichend, da es mir um die Durchleuchtung der genannten fachlichen Thematiken geht und nicht um den konkreten Schriftverkehr im Einzelfall (Meine Kommune plant Konzentrationszonen und ich bin im Ausschuss dafür mitverantwortlich)

Hintergrund zur Annahme, dass derartige Dokumente/Informationen bei Ihnen vorliegen könnten:

Die Landesregierung, 16.08.2023, Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-5489.pdf

"Entsprechende Anfragen der Kommunen hätten das
MWIKE in Abstimmung mit dem MHKBD und die Bezirksregierungen in Einzelfällen bereits
beantwortet.

(...)

Sie müssten den gesamten kommunalen Außenbereich einschließlich des 1.000-m Abstandes zu den Siedlungsbereichen untersuchen, um die Frage zu beantworten, ob sie substanziell Raum schafften. Die Abstandsgebiete könnten dabei als nur weiche Tabuzone berücksichtigt werden. Diese Rechtslage bestehe bereits. die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung werde diesbezüglich nichts ändern."

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schri…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr/Dokumente zum Wegfall des 1000 m-Abstands [#286623]
Datum
22. August 2023 13:47
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schriftverkehr/Dokumente in elektronischer (!) Form insbesondere mit Bezirksregierungen/Kommunen/Verbänden zum aktuell geplanten Wegfall der 1000 m - Regelung für Windkraftanlagen und des Auswirkungen auf aktuell in Planung befindlichen Konzentrationszonen - Einschränkend ausreichend ist Schriftverkehr/Dokumente, die sich mit der Frage beschäftigen, ob und wie sich der Wegfall der 1000 m Grenze auf bestehende bzw. aktuell in Planung befindliche Konzentrationsplanungen auswirkt - Sofern vorhanden: Information zur Rechtsprechung, die besagt, dass bereits nach aktuellem Recht die 1000 m-Abstand nur als weiches Ausschlusskriterium angenommen werden dürfen - Exemplarische Dokumente sind hier zur Beantwortung ausreichend, da es mir um die Durchleuchtung der genannten fachlichen Thematiken geht und nicht um den konkreten Schriftverkehr im Einzelfall (Meine Kommune plant Konzentrationszonen und ich bin im Ausschuss dafür mitverantwortlich) Hintergrund zur Annahme, dass derartige Dokumente/Informationen bei Ihnen vorliegen könnten: Die Landesregierung, 16.08.2023, Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-5489.pdf "Entsprechende Anfragen der Kommunen hätten das MWIKE in Abstimmung mit dem MHKBD und die Bezirksregierungen in Einzelfällen bereits beantwortet. (...) Sie müssten den gesamten kommunalen Außenbereich einschließlich des 1.000-m Abstandes zu den Siedlungsbereichen untersuchen, um die Frage zu beantworten, ob sie substanziell Raum schafften. Die Abstandsgebiete könnten dabei als nur weiche Tabuzone berücksichtigt werden. Diese Rechtslage bestehe bereits. die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung werde diesbezüglich nichts ändern." Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286623/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem IFG N…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Schriftverkehr/Dokumente zum Wegfall des 1000 m-Abstands [#286623]
Datum
23. August 2023 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem IFG NRW vom 22.08.2023, die ich so schnell wie möglich bearbeiten werde. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen begehrte Auskunft nach UI…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Schriftverkehr/Dokumente zum Wegfall des 1000 m-Abstands [#286623]
Datum
18. September 2023 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen begehrte Auskunft nach UIG NRW bzw. IFG NRW aufgrund der besonders umfangreichen und komplexen Informationen nicht innerhalb der gesetzlichen vorgesehenen Monatsfrist erteilt werden kann und gem. § 3 Nr. 2 UIG auf zwei Monate verlängert wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich danke für die Zwischenmitteilung. Sie können gerne - zur Vermeid…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr/Dokumente zum Wegfall des 1000 m-Abstands [#286623]
Datum
18. September 2023 12:07
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ich danke für die Zwischenmitteilung. Sie können gerne - zur Vermeidung von Aufwand - nur die direkt und für Sie offensichtlich verfügbaren Informationen herausgeben. Falls vorraussichtlich Gebühren anfallen, würde ich um vorhergehende Information bitten um möglicherweise unnötigen Aufwand zu ersparen. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286623/

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Schriftverkehr/Dokumente zum Wegfalls des 1000m-Abstands Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr Auskunft…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Schriftverkehr/Dokumente zum Wegfalls des 1000m-Abstands
Datum
24. Oktober 2023 16:03
Status
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr Auskunftsbegehren übermittle ich Ihnen den beiliegenden Bescheid nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen

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