Schriftverkehr/Dokumente zum Wegfall des 1000 m-Abstands
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schriftverkehr/Dokumente in elektronischer (!) Form insbesondere mit Bezirksregierungen/Kommunen/Verbänden zum aktuell geplanten Wegfall der 1000 m - Regelung für Windkraftanlagen und des Auswirkungen auf aktuell in Planung befindlichen Konzentrationszonen
- Einschränkend ausreichend ist Schriftverkehr/Dokumente, die sich mit der Frage beschäftigen, ob und wie sich der Wegfall der 1000 m Grenze auf bestehende bzw. aktuell in Planung befindliche Konzentrationsplanungen auswirkt
- Sofern vorhanden: Information zur Rechtsprechung, die besagt, dass bereits nach aktuellem Recht die 1000 m-Abstand nur als weiches Ausschlusskriterium angenommen werden dürfen
- Exemplarische Dokumente sind hier zur Beantwortung ausreichend, da es mir um die Durchleuchtung der genannten fachlichen Thematiken geht und nicht um den konkreten Schriftverkehr im Einzelfall (Meine Kommune plant Konzentrationszonen und ich bin im Ausschuss dafür mitverantwortlich)
Hintergrund zur Annahme, dass derartige Dokumente/Informationen bei Ihnen vorliegen könnten:
Die Landesregierung, 16.08.2023, Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-5489.pdf
"Entsprechende Anfragen der Kommunen hätten das
MWIKE in Abstimmung mit dem MHKBD und die Bezirksregierungen in Einzelfällen bereits
beantwortet.
(...)
Sie müssten den gesamten kommunalen Außenbereich einschließlich des 1.000-m Abstandes zu den Siedlungsbereichen untersuchen, um die Frage zu beantworten, ob sie substanziell Raum schafften. Die Abstandsgebiete könnten dabei als nur weiche Tabuzone berücksichtigt werden. Diese Rechtslage bestehe bereits. die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung werde diesbezüglich nichts ändern."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum22. August 2023
-
26. September 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!