Schriftverkehr mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare

Den gesamten Schriftverkehr mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare. Die Anfrage begrenzt sich nicht auf den Einsatz von Cloudflare im Rahmen des Zensus2022 sondern auch soweit ggf. andere Cloudflare Nutzungen durch das ITZBund stattgefunden haben.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Juni 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den gesamten Schriftverkehr mit dem I…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare [#280490]
Datum
5. Juni 2023 10:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den gesamten Schriftverkehr mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare. Die Anfrage begrenzt sich nicht auf den Einsatz von Cloudflare im Rahmen des Zensus2022 sondern auch soweit ggf. andere Cloudflare Nutzungen durch das ITZBund stattgefunden haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280490/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/006 II#1097 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Schriftverkehr mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare [#280490] # IFG-780/006 II#1097
Datum
19. Juni 2023 09:15
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/006 II#1097 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/006 II#1097 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/006 II#1097
Datum
21. Juni 2023 10:55
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/006 II#1097 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/006 II#1097 [#280490] Guten Tag, Aufgrund des anhängenden Klageve…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/006 II#1097 [#280490]
Datum
21. Juni 2023 15:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Aufgrund des anhängenden Klageverfahren gegen das StBA von mir zum Einsatz von Cloudflare und weiteren Themen drüften die Kosten dann als Schadensersatz gegen das StBA geltend gemacht werden. Die gesamten Unterlagen dürften insofern Beweismittel darstellen. Ich bitte vor diesem Hintergrund die Kostenfestsetzung zu überdenken. Gerne bin ich bereit die Kosten zu übernehmen. Die zustellfähige Anschrift unten anbei. Die Anschrift ist Ihrem Hause jedoch auch hinlänglich bekannt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280490/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/006 II#1097 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Schriftverkehr mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare [#280490] # IFG-780/006 II#1097
Datum
11. August 2023 13:20
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/006 II#1097 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gerne Begründe ich meinen Antrag. Der Antrag ist auf Information ist aus zwei Gründe…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare [#280490] # IFG-780/006 II#1097 [#280490]
Datum
13. August 2023 04:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne Begründe ich meinen Antrag. Der Antrag ist auf Information ist aus zwei Gründen begründet. 1) Es existiert ein Klagverfahren gegen das StBA vor dem Amtsgericht Oranienburg. Sämtliche Dokumente sind, da das ITZBund der AV des StBA ist, aus meiner Sicht Beweismittel. Die Aufklärung der Vorgänge sowie der vom BfDI festgestellte Datenschutzverstoß dienen dabei der wehrhaften Zivilgesellschaft. Nur mit den Beweismitteln des gesamten Schriftverkehrs lassen sich die Vorgänge detailliert beleuchten und rechtlich aufarbeiten. Dies dient zugleich der Prävention bei zukünftigen ähnlichen Verhaltensweisen der Behörden. Denn mit einem Gerichtsurteil werden letztendlich die Maßnahmen des BfDI gegen das ITZBund wirksam verstärkt. 2) Die Kommunikation des beteiligten Behörden und Regierungsstellen erscheint im Lichte der mir bereits bekannt gewordenen Dokumente aus dem Beschwerdeverfahren gegen das StBA als möglicherweise fragwürdig. Um auch die Kommunikation für die Öffentlichkeit der Beteiligten staatlichen Institutionen einem Review unterziehen zu können und ggf. Defizite prüfen zu können ist der gesamte Schriftverkehr erforderlich. Zu dem ist ein juristischer Aufsatz geplant, der sich mit den datenschutzrechtlichen Belangen des Cloudflare Einsatzes des StBA und des ITZBund auseinandersetzen wird. Relevant ist in diesem Zusammenhang eben auf, welche Regierungsstelle was wusste und ob bereits bekannte Maßnahmen anderer europäischer Datenschutzbehörden in die Bewertung eingeflossen sind. Aus obigen Gründen ist der Antrag begründet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/006 II#1097 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag zum Schriftverkehr mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare [#280490] # IFG-780/006 II#1097
Datum
18. Oktober 2023 15:23
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/006 II#1097 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gerne dürfen Sie meinen Namen an die Firma Cloudflare weitergeben. Ich bitte, Clou…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag zum Schriftverkehr mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare [#280490] # IFG-780/006 II#1097 [#280490]
Datum
18. Oktober 2023 16:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne dürfen Sie meinen Namen an die Firma Cloudflare weitergeben. Ich bitte, Cloudflare darauf aufmerksam zu machen, dass diese Information Dritten nicht zugänglich zu machen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280490/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Herausgabe des Schriftverkehrs mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare [#280490] # IFG-780/006 I…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Herausgabe des Schriftverkehrs mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare [#280490] # IFG-780/006 II#1097
Datum
20. November 2023 06:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/006 II#1097 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag auf Herausgabe des Schriftverkehrs mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare [#280490] # IFG-780/0…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Herausgabe des Schriftverkehrs mit dem ITZBund zum Einsatz von Cloudflare [#280490] # IFG-780/006 II#1097 [#280490]
Datum
20. November 2023 12:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da nunmehr morgen ein Urteil im AG Oranienbrug verkündet wird, ist der Beweiswert der Unterlagen und damit mein Interesse deutlich reduziert. Das Unterlagen als VS-NfD oder höger eingstuft werden, die über Rechtsverstöße auskunft geben scheint eher Täterschutz als Rechtsstaat und Demokratie zu sein. Das stellt inswoeit keinen Vorwurf an den BfDI dar. Ich halte dieses Verhalten für prohibitiv. Aus den obigen Gründen ziehe ich meinen IFG Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280490/