Schriftverkehr mit dem KM BW zu Threema Work u.a.

- Schriftverkehr mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu (den Datenschutz-Aspekten, insbesondere der Datenschutz-Konformität, von) Threema Work (Hintergrund: Das Kultusministerium stellt den Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg eine Lizenz des Messengers Threema Work Education zur dienstlichen Kommunikation zur Verfügung.)
- Schriftverkehr mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zum Datenschutz von Messenger-Lösungen zur dienstlichen Kommunikation an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schriftverkehr …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr mit dem KM BW zu Threema Work u.a. [#188657]
Datum
11. Juni 2020 14:44
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schriftverkehr mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu (den Datenschutz-Aspekten, insbesondere der Datenschutz-Konformität, von) Threema Work (Hintergrund: Das Kultusministerium stellt den Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg eine Lizenz des Messengers Threema Work Education zur dienstlichen Kommunikation zur Verfügung.) - Schriftverkehr mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zum Datenschutz von Messenger-Lösungen zur dienstlichen Kommunikation an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188657 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Schriftverkehr mit dem KM BW zu Threema Work u.a. [#188657]
Datum
11. Juni 2020 14:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 11. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. Juni 2020
Datum
8. Juli 2020 09:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
558,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 11. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden w…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. Juni 2020
Datum
7. September 2020 06:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen