Schriftverkehr mit der Autobahn GmbH und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei

- sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Autobahn GmbH und anderer Beteiligter Stellen (Bezirksregierung etc.), welche der aktuell angeordneten Baustellen-Verkehrsführung für Rad-, Fuß- und Autoverkehr voraus gingen und bis heute folgten.

- sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ihnen und der beauftragen Markierungsfirma zur genannten Verkehrsführung.

- verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Bonn, die von Ihnen zur genannten Verkehrsführung an die Markierungsfirma geschickt wurde.

- eventuell vorhandener Schriftverkehr mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zur genannten Verkehrsführung.

Hintergrund:

Für die Verbreiterung der A565 muss das Endenicher Ei abgerissen und neu gebaut werden. Geplant ist eine Bauzeit von ca. vier Jahren. Da die über das Endenicher Ei verlaufende B56 eine wichtige Verbindung aus den westlichen Bonner Stadtteilen in die Innenstadt ist, wird die Brücke schrittweise erneuert, so dass der Verkehr auch während der Bauphase weiterhin fahren und gehen kann.

Anfang November hat die Bauphase begonnen und der südliche Teil des Endenicher Eis wurde gesperrt. Das hat Auswirkungen sowohl auf den Auto- als auch auf den Fuß- und den Radverkehr.

Ein Blick auf die gefundenen Lösungen für die unterschiedlichen Verkehrsarten zeigt, dass für die Planer Fuß- und Radverkehr eine deutlich untergeordnete Priorität zu besitzen scheinen.

Ich möchte verstehen wieso.

Weiter Hintergrundinformationen finden Sie auch auf der Seite des Radentscheids hier https://www.radentscheid-bonn.de/blog/faules-ei-in-endenich/ und beim ADFC Bonn Rhein-Sieghttps://bonn-rhein-sieg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-umweltspur-mit-radverkehr-auf-endenicher-ei-1

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr mit der Autobahn GmbH und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei [#295873]
Datum
30. Dezember 2023 21:19
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Autobahn GmbH und anderer Beteiligter Stellen (Bezirksregierung etc.), welche der aktuell angeordneten Baustellen-Verkehrsführung für Rad-, Fuß- und Autoverkehr voraus gingen und bis heute folgten. - sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ihnen und der beauftragen Markierungsfirma zur genannten Verkehrsführung. - verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Bonn, die von Ihnen zur genannten Verkehrsführung an die Markierungsfirma geschickt wurde. - eventuell vorhandener Schriftverkehr mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zur genannten Verkehrsführung. Hintergrund: Für die Verbreiterung der A565 muss das Endenicher Ei abgerissen und neu gebaut werden. Geplant ist eine Bauzeit von ca. vier Jahren. Da die über das Endenicher Ei verlaufende B56 eine wichtige Verbindung aus den westlichen Bonner Stadtteilen in die Innenstadt ist, wird die Brücke schrittweise erneuert, so dass der Verkehr auch während der Bauphase weiterhin fahren und gehen kann. Anfang November hat die Bauphase begonnen und der südliche Teil des Endenicher Eis wurde gesperrt. Das hat Auswirkungen sowohl auf den Auto- als auch auf den Fuß- und den Radverkehr. Ein Blick auf die gefundenen Lösungen für die unterschiedlichen Verkehrsarten zeigt, dass für die Planer Fuß- und Radverkehr eine deutlich untergeordnete Priorität zu besitzen scheinen. Ich möchte verstehen wieso. Weiter Hintergrundinformationen finden Sie auch auf der Seite des Radentscheids hier https://www.radentscheid-bonn.de/blog/faules-ei-in-endenich/ und beim ADFC Bonn Rhein-Sieghttps://bonn-rhein-sieg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-umweltspur-mit-radverkehr-auf-endenicher-ei-1
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295873/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Guten Tag, zwischen Weihnachten und Neujahr befindet sich die Verwaltung der Stadt Bonn in Betriebsferien. In dies…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Automatic reply: Schriftverkehr mit der Autobahn GmbH und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei [#295873]
Datum
30. Dezember 2023 21:19
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, zwischen Weihnachten und Neujahr befindet sich die Verwaltung der Stadt Bonn in Betriebsferien. In diesem Postfach eingehende Nachrichten werden deshalb grundsätzlich erst ab dem 02. Januar 2024 wieder bearbeitet und vorher nicht automatisch weitergeleitet. Freundliche Grüße
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.12.2023, die mir zuständigkeitshalber…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Schriftverkehr mit der Autobahn GmbH und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei [#295873]
Datum
3. Januar 2024 16:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.12.2023, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Mit Ihrer Anfrage begehren Sie Auskunft über Schriftverkehr bezüglich des Abrisses und Neubaus des Endenicher Eis. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn verfügbaren Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter oder öffentliche Belange zu berücksichtigen. Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob Ihnen die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs.. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen den Bescheid der Bundesstadt Bonn auf Ihren Antrag …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Schriftverkehr mit der Autobahn GmbH und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei - Ihr Informationsersuchen vom 30.12.2023
Datum
31. Januar 2024 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen den Bescheid der Bundesstadt Bonn auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30.12.2023, samt den dazugehörigen Anlagen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die umfangreichen Unterlagen. Ich möchte mich bei Ih…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr mit der Autobahn GmbH und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei - Ihr Informationsersuchen vom 30.12.2023 [#295873]
Datum
2. Februar 2024 13:47
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die umfangreichen Unterlagen. Ich möchte mich bei Ihnen auch ausdrücklich bedanken, dass Sie auf die Erhebung von Gebühren verzichtet haben. In den Unterlagen fehlt meines Erachtens jedoch eine Abwägung möglicher Varianten der Verkehrsführung und eine diesbezügliche Ermessensausübung. Ich bin als Rad fahrender Verkehrsteilnehmer durch das Befahren des Endenicher Eis (vor Baustellenbeschilderung) Adressat des Verbotszeichens für den Radverkehr (VZ 254) und damit vom Verwaltungsakt der Stadt Bonn vom 08.11.2023 belastet worden. Was die behördliche Ermessensausübung betrifft, kann ich verlangen, dass meine Interessen als belasteter Radfahrer ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener Verkehrsteilnehmenden, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen, abgewogen werden. Bei der Abwägung bitte ich insbesondere auf die Sicherheit und Leichigkeit des Radverkehrs einzugehen und die Probleme für den Radverkehr, die im Artikel des Radentscheids (https://www.radentscheid-bonn.de/blog/faules-ei-in-endenich/) dargelegt sind, zu berücksichtigen. Können Sie den betreffenden Mitarbeiter daher um den Vermerk und/oder Schriftverkehr bitten, die die Ermessensausübung belegt. Sofern er seine Ermessensausübung nicht schriftlich dargelegt hat würde ihn bitten dies nachzuholen und mir das Ergebnis zu übermitteln. Je nach Inhalt der Ermessensausübung behalte ich mir einen Widerspruch gegen den mich belastenden Verwaltungsakt der Stadt Bonn vor. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Beste Grüße aus Endenich << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295873/

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Abend << Antragsteller:in >> ich habe mich entschieden Ihnen mit der IFG-Anfrage keine weitere …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr mit der Autobahn GmbH und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei - Ihr Informationsersuchen vom 30.12.2023 [#295873]
Datum
5. Februar 2024 20:38
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Abend << Antragsteller:in >> ich habe mich entschieden Ihnen mit der IFG-Anfrage keine weitere Arbeit zu machen, da mir dies an dieser Stelle nicht mehr sinnvoll erscheint. Ich werde beim zuständigen Mitarbeiter Widerspruch gegen die verkehrsrechtliche Anordnung einlegen und hoffe, dass dieser dann das VZ 254 in beide Richtungen abhängen lässt. Ihnen auch nochmal danke für die Unterlagen in Papierform. Das ist für eventuelle zukünftige Anfragen nicht notwendig, mir reicht die digitale Form. Beste Grüße und Ihnen eine schöne Karnevalszeit Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295873/