Schriftverkehr mit Unionsfraktion

Sämtlicher Schriftverkehr des Rechnungshofs mit der Unionsfraktion im Abgeordnetenhaus in Bezug auf die Informationskampagne zum Berliner Volksentscheid in Bezug auf die Vergesellschaftung von Deutsche Wohnen und Co. (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/wenige-tage-vor-dem-volksentscheid-berliner-cdu-fraktion-provoziert-mit-flyer-zu-enteignungen/27641342.html). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Rechnungshof von Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Schriftverkehr mit Unionsfraktion [#229597]
Datum
25. September 2021 12:54
An
Rechnungshof von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlicher Schriftverkehr des Rechnungshofs mit der Unionsfraktion im Abgeordnetenhaus in Bezug auf die Informationskampagne zum Berliner Volksentscheid in Bezug auf die Vergesellschaftung von Deutsche Wohnen und Co. (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/wenige-tage-vor-dem-volksentscheid-berliner-cdu-fraktion-provoziert-mit-flyer-zu-enteignungen/27641342.html). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 229597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229597/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Rechnungshof von Berlin
IFG-Antrag von Arne Semsrott zum Schriftverkehr des RHvB mit CDU-Fraktion über Volksentscheid-Flyer (fragdenstaat …
Von
Rechnungshof von Berlin
Betreff
IFG-Antrag von Arne Semsrott zum Schriftverkehr des RHvB mit CDU-Fraktion über Volksentscheid-Flyer (fragdenstaat #229597)
Datum
7. Oktober 2021 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,8 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht vom 25. September, mit der Sie Informationen in Bezug auf die Fraktion der CDU im Abgeordnetenhaus Berlin begehren. Zum weiteren Verfahren dürfen wir Ihnen folgende Hinweise geben: 1. Sie begehren Informationen hinsichtlich der Fraktion der CDU im Abgeordnetenhaus Berlin (im Folgenden: Fraktion). Es handelt sich hierbei um eine Betroffene im Sinne des § 14 Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (im Folgenden: IFG). Folge dessen ist, dass die Fraktion vor einer Entscheidung über Ihren Antrag anzuhören ist. 2. Unabhängig davon können wir Ihrem Informationsinteresse aber schon jetzt wie folgt entsprechen. Sie nehmen Bezug auf einen Bericht im Tagesspiegel vom 23. September 2021. Dort heißt es unter anderem: „So erklärt ein Sprecher des Landesrechnungshofs, der von der CDU-Fraktion vorab ebenfalls nach der Zulässigkeit einer Informationskampagne zum Volksentscheid befragt worden war: Allgemein habe der Rechnungshof an der Art der Öffentlichkeitsarbeit durch die Fraktion nichts auszusetzen.“ Dies ist insofern missverständlich, als der Eindruck erweckt werden könnte, der Rechnungshof von Berlin habe eine Prüfung eines konkreten Vorgangs vorgenommen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der Rechnungshof hat lediglich auf allgemeine Leitlinien, die bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit aller Fraktionen gelten hingewiesen. Eine konkrete Prüfung hat hingegen nicht stattgefunden. Es ist somit weder eine Billigung noch eine Beanstandung des Druckwerks erfolgt. Insofern heißt es zutreffend in dem Bericht: „Er (d.h. der Sprecher des Rechnungshofs) schränkt aber ein: ‚Das konkrete Informationsangebot lag dem Rechnungshof nicht vor und ist von diesem nicht geprüft worden. Daher kann der Rechnungshof die Zulässigkeit nicht abschließend beurteilen.‘“ 3. Sollte Ihrem Informationsbegehren durch die Ausführungen unter 2. bereits entsprochen sein, lassen Sie uns dies bitte wissen. Falls dies nicht der Fall ist, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie den Antrag nach dem IFG im eigenen Namen stellen oder für den Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Sollten Sie den Antrag im eigenen Namen stellen, teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit, damit Ihnen ein etwaiger Gebührenbescheid (vgl. § 16 IFG) zugesandt werden kann. Sollten Sie den Antrag im Namen des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stellen, übersenden Sie uns bitte noch eine entsprechende Vollmacht. Mit freundlichen Grüßen