Schriftverkehr und Unterlagen zu angemeldeter Versammlung in Jüterbog, Marktplatz, 07.04.2024

- Sämtlichen Schriftverkehr zwischen dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Jüterbog Arne Raue und/oder weiteren Verwaltungsbeamten der Stadt Jüterbog und dem Polizeipräsidium Brandenburg, der Polizeidirektion West sowie aller ihr unterstellten Dienststellen zu der im Betreff genannten angemeldeten Veranstaltung am 07.04.2024 auf dem Marktplatz Jüterbog.
- Sämtlichen polizeiinternen Schriftverkehr, Vermerke und Unterlagen in Bezug zu oben genannten Schriftverkehr.

Die Ermöglichung der persönlichen Einsicht in alle angeforderten Unterlagen ist ausreichend.

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
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Christian Penzel
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Christian Penzel
Betreff
Schriftverkehr und Unterlagen zu angemeldeter Versammlung in Jüterbog, Marktplatz, 07.04.2024 [#305660]
Datum
10. April 2024 06:18
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtlichen Schriftverkehr zwischen dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Jüterbog Arne Raue und/oder weiteren Verwaltungsbeamten der Stadt Jüterbog und dem Polizeipräsidium Brandenburg, der Polizeidirektion West sowie aller ihr unterstellten Dienststellen zu der im Betreff genannten angemeldeten Veranstaltung am 07.04.2024 auf dem Marktplatz Jüterbog. - Sämtlichen polizeiinternen Schriftverkehr, Vermerke und Unterlagen in Bezug zu oben genannten Schriftverkehr. Die Ermöglichung der persönlichen Einsicht in alle angeforderten Unterlagen ist ausreichend.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 305660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305660/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Penzel

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