Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung

internen Schriftverkehr und Vermerke, Prüfungen etc. des BMF zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung im Zeitraum vom 9.12.2020 bis zum 11.12.2020.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Tobias Schulze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: internen Schriftv…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Tobias Schulze
Betreff
Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung [#218261]
Datum
13. April 2021 17:40
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
internen Schriftverkehr und Vermerke, Prüfungen etc. des BMF zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung im Zeitraum vom 9.12.2020 bis zum 11.12.2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze Anfragenr: 218261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218261/ Postanschrift Tobias Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Datum
16. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
910,1 KB
Tobias Schulze
GZ: V B 5 - O 1319/21/10142 DOK: 2021/0425445 Sehr << Anrede >> mit Schreiben vom 16. April 2021 bit…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Tobias Schulze
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung [#218261]
Datum
7. Mai 2021 18:01
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: V B 5 - O 1319/21/10142 DOK: 2021/0425445 Sehr << Anrede >> mit Schreiben vom 16. April 2021 bitten Sie mich um Konkretisierung meines Begehrens. Dem komme ich gerne nach: Am 9.12.2020 ging der Entwurf zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung, von Seiten des BMG zur Ressortabstimmung verschickt, beim BMF ein. Nach zwischenzeitlichen Nachfragen erklärte das BMF am 11.12.2020 seine Zustimmung. Ich beantrage Zugang zu internem Schriftverkehr innerhalb des BMF im genannten Zeitraum, der den Verordnungsentwurf und die Positionierung des BMF dazu betrifft. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses an dem Sachverhalt - die Kosten der Maskenabgabe waren Gegenstand umfangreicher öffentlicher Berichterstattung - bitte ich Sie, von der Gebührenerhebung abzusehen. Ein gleichlautender IFG-Antrag an das BMG wurde kostenfrei bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze Anfragenr: 218261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218261/
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Datum
14. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
679,6 KB
Tobias Schulze
GZ: V B 5 - O 1319/21/10142 DOK: 2021/0425445 Sehr << Anrede >> sollten Sie trotz des großen öffentl…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Tobias Schulze
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung [#218261]
Datum
31. Mai 2021 16:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: V B 5 - O 1319/21/10142 DOK: 2021/0425445 Sehr << Anrede >> sollten Sie trotz des großen öffentlichen Interesses in diesem Fall Gebühren erheben, würde ich diese Übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze Anfragenr: 218261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218261/

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Schriftverkehr zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Datum
21. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,4 MB