Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt in Paderborner Grundschulen

Anfrage an: Jugendamt Paderborn

- Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt Paderborn an Paderborner Grundschulen allgemein und speziell an der Grundschule Overberg-Dom

- Schriftverkehr über die Nutzung anderer IT-Systeme als der Lernstatt Paderborn an Paderborner Schulen allgemein und im besonderen an der Grundschule Overberg-Dom

- Anweisungen an die Schulleitung der Grundschulen allgemein und speziell der Schulleitung der Grundschule Overberg-Dom in Bezug auf IT-Ausstattung und -Unterhalt

Sollten Sie für die Beantwortung der Fragen nicht zuständig sein, so bitte ich um Abgabe an die zuständige Stelle und um Zusendung einer Abgabenachricht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Jugendamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt in Paderborner Grundschulen [#189332]
Datum
18. Juni 2020 14:56
An
Jugendamt Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt Paderborn an Paderborner Grundschulen allgemein und speziell an der Grundschule Overberg-Dom - Schriftverkehr über die Nutzung anderer IT-Systeme als der Lernstatt Paderborn an Paderborner Schulen allgemein und im besonderen an der Grundschule Overberg-Dom - Anweisungen an die Schulleitung der Grundschulen allgemein und speziell der Schulleitung der Grundschule Overberg-Dom in Bezug auf IT-Ausstattung und -Unterhalt Sollten Sie für die Beantwortung der Fragen nicht zuständig sein, so bitte ich um Abgabe an die zuständige Stelle und um Zusendung einer Abgabenachricht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Guido Frey Anfragenr: 189332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189332/ Postanschrift Guido Frey << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr zur Einführung der Lernst…
An Jugendamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt in Paderborner Grundschulen [#189332]
Datum
21. Juli 2020 08:33
An
Jugendamt Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt in Paderborner Grundschulen“ vom 18.06.2020 (#189332) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Guido Frey Anfragenr: 189332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189332/ Postanschrift Guido Frey << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jugendamt Paderborn
Sehr geehrter Herr Frey, mit Mail v. 18.06.2020 beantragten Sie nach Maßgabe des IFG NRW die Vorlage folgender Un…
Von
Jugendamt Paderborn
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW, Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt in Paderborner Grundschulen [#189332]
Datum
3. August 2020 12:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Frey, mit Mail v. 18.06.2020 beantragten Sie nach Maßgabe des IFG NRW die Vorlage folgender Unterlagen: Ø Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt Paderborn an Paderborner Grundschulen allgemein und speziell an der Grundschule Overberg-Dom Ø Schriftverkehr über die Nutzung anderer IT-Systeme als der Lernstatt Paderborn an Paderborner Schulen allgemein und im Besonderen an der Grundschule Overberg-Dom Ø Anweisungen an die Schulleitung der Grundschulen allgemein und speziell der Schulleitung der Grundschule Overberg-Dom in Bezug auf IT-Ausstattung und -Unterhalt Aufgrund des hohen Arbeitsanfalls, der sich durch den sukzessiven Abbau der Pandemie bedingten Einschränkungen im hiesigen Schulbetrieb ergibt, komme ich leider erst heute dazu, Ihren o.g. Antrag zu bearbeiten. Hierfür bitte ich um Nachsicht. Zunächst teile ich Ihnen mit, dass Schriftverkehr mit den Paderborner Schulen zur Einführung/Nutzung der Lernstatt Paderborn bzw. anderer IT-Systeme nicht existiert. Den Schulen wurden durch die Stadt Paderborn zudem auch keine schriftlichen Anweisungen zu Ausstattung bzw. Unterhalt von Informationstechnologie erteilt. Dessen ungeachtet ist die Stadt Paderborn selbstverständlich an größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit interessiert. Aus diesem Grund möchte ich diese Gelegenheit gerne nutzen, Ihnen die Aufgaben- und Verantwortungsstrukturen im schulischen Bereich zu erläutern. Die Stadt Paderborn als Schulträger ist gesetzlich verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (äußere Schulangelegenheiten). Davon abzugrenzen sind die Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schulen, vertreten durch die jeweiligen Schulleitungen. Hierzu gehören z.B. die Aufnahme von Schülern*innen, Festlegung von Lerninhalten, Leistungsbewertung, Abnahme von Prüfungen, Entscheidung über Versetzungen und Ordnungsmaßnahmen (innere Schulangelegenheiten). In diesem Kontext haben die Schulen unter anderem auch darüber zu befinden, welche Informations- bzw. Kommunikationstechniken zum Einsatz kommen sollen. Innerhalb des Wirkungskreises der innerschulischen Angelegenheiten hat die Stadt Paderborn keinerlei Entscheidungsbefugnisse und kann den Schulen somit auch keine Weisungen erteilten. Die Stadt Paderborn als Schulträger hat mit der Lernstatt ab dem Jahr 2000 eine ganzheitliche, lernförderliche und zentral von Fachleuten administrierbare IT-Infrastruktur aufgebaut, die nachhaltig unterhalten und ständig verfügbar betrieben werden kann. An der Konzeptionierung und ständigen Weiterentwicklung waren neben den Leitungen aller städtischen Schulen auch Vertreter*innen der Universität Paderborn, der Bezirksregierung Detmold und IT-Dienstleistern beteiligt. Auch die politischen Entscheidungsträger der Stadt Paderborn sind fortlaufend eingebunden und erhalten in der Regel jährlich einen Sachstandsbericht als Grundlage für die Bereitstellung der benötigten finanziellen Mittel. Die Infrastruktur der Lernstatt als schulübergreifendes Netzwerk bietet eine homogene Ausstattung und Standards bezgl. Ausstattung, angebotener Dienste und der zu verwendenden Softwarepakete, mit der die schulischen Anforderungen zukunftssicher abgebildet werden. Sie steht allen Schulen gleichermaßen zur Verfügung, unabhängig von Schulform und -standort. Die Lernstatt gibt jeder Schule die gleichen Möglichkeiten, sich digital weiterzuentwickeln und dabei individuelle Schwerpunkte zu setzen. Neben den technischen Rahmenbedingungen werden über die Lernstatt auch didaktische Inhalte, Fortbildungen und praxisbegleitende Unterstützungen angeboten. Die Nutzung der Möglichkeiten der Lernstatt liegt in der Entscheidung der einzelnen Schulen. Da das digitale Arbeiten einem dynamischen Entwicklungsprozess unterliegt, ist es eine permanente Aufgabe, die bestehende Infrastruktur der Lernstatt fortlaufend anzupassen, um so den Schulen dauerhaft möglichst gute Bedingungen für den Einsatz neuer Medien zur Verfügung zu stellen. Daher wurden gemeinsam mit den Schulen verschiedene Kernpunkte als Leitidee erarbeitet, mit denen individuelle und kooperative Lernformen auch zukünftig angemessen umgesetzt werden können. Im Jahr 2015 wurde daraufhin die Erweiterung "Lernstatt 2020" entworfen, um die Anschlussfähigkeit der lernförderlichen Infrastruktur zu sichern. Seitdem haben alle 35 städtischen Schulen eine Aktualisierung ihrer Infrastruktur erhalten. Diese ist gekennzeichnet durch die Erweiterung in den Handlungsfeldern Mobilität, Digitalisierung der Klassenräume und Ausbau der Netzdienste. Im Zuge dessen wurden die Schulen mit WLAN, mobilen Endgeräten, Whiteboards und Nahdistanzbeamern in den Unterrichtsräumen ausgestattet. Ein Ausbau von webbasierten Diensten wie beispielsweise Cloud und Webkonferenzen ging damit einher. Die Grundschule Overberg-Dom war eine der ersten ausgestatteten Schulen und hat sich für den Ausbau mit interaktiven Whiteboards und PCs entschieden, sie wird aktuell mit WLAN und Tablets ausgestattet. Weitere Informationen stehen Ihnen online unter lernstatt-paderborn.de zur Verfügung. Nach § 11 IFG NRW sind für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren zu erheben. Diese bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW vom 19.02.2002). Für die Erteilung obiger Auskunft werden gem. Ziffer 1.1 des Gebührentarifs Verwaltungsgebühren nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage zum Schriftverkehr bezüglich …
An Jugendamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW, Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt in Paderborner Grundschulen [#189332]
Datum
4. August 2020 19:40
An
Jugendamt Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage zum Schriftverkehr bezüglich der Einführung der Lernstatt an den Paderborner Grundschulen. Ich war etwas überrascht, dass kein Schriftverkehr zur EInführung des doch recht umfangreichen Projektes Lernstatt existieren soll. Demnach wären doch recht erhebliche finanzielle Mittel an die Grundschulen und deren Ausstattung geflossen, ohne vorher eine schriftliche Bedarfsabfrage zu starten, ohne schriftliche Anträge durch die Schulleitungen, ohne Auftragsausschreibung, ohne schriftliche Terminabsprachen zur Installation, ohne schriftliche Anleitungen zum korrekten Einsatz und der Wartung der genutzten Hardware, ohne Spezifikationen der genutzten Hard- und Software. Ich bitte Sie daher, nochmal genau nachzusehen, ob nicht doch Schriftverkehr in dieser Sache existiert. Denn andernfalls würde dies mein Vertrauen in das ordnungsgemäße Verwaltungshandeln erheblich erschüttern und dann wäre eine Untersuchung dieses Vorgehens durch die Kommunalaufsicht oder den Landesrechnungshof evtl. geboten. Weiterhin erweitere ich hiermit meine Anfrage auf die von Ihnen erwähnten und somit vorhandenen Sachstandsberichte an die Politik über die Einführung der Lernstatt. Mit freundlichen Grüßen Guido Frey Anfragenr: 189332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189332/ Postanschrift Guido Frey << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> in meiner Mail vom 4. August 2020 bat ich um erneute Prüfung auf das Vorhand…
An Jugendamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW, Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt in Paderborner Grundschulen [#189332]
Datum
5. September 2020 21:33
An
Jugendamt Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in meiner Mail vom 4. August 2020 bat ich um erneute Prüfung auf das Vorhandensein von Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt Paderborn an Paderborner Grundschulen. Gleichzeitig bat ich um Zusendung der von Ihnen in Ihrer e-Mail vom 3. 8. 2020 erwähnten jährlichen "Sachstandsberichte" zur Einführung der Lernstatt an die "politischen Entscheidungsträger". Leider habe ich diesbezüglich noch nichts erhalten. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Guido Frey Anfragenr: 189332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189332/ Postanschrift Guido Frey << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jugendamt Paderborn
Von
Jugendamt Paderborn
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW, Schriftverkehr zur Einführung der Lernstatt in Paderborner Grundschulen [#189332]
Datum
7. September 2020 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen