Schriftverkehr zur Sanktionsumgehung zu Rosneft und PCK - BMF

Unter Bezugnahme auf folgenden Medienbericht: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/rosneft-oel-russland-kasachstan-zoll-deutschland-102.html

1. Ihr Schreiben an die Generalzolldirektion betreffend den Umgang mit Rohöl-Importen durch Rosneft Deutschland und PCK, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen Ihnen und der Generalzolldirektion in der Sache.

2. Das Schreiben (oder bzw. inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) des Wirtschaftsministeriums Brandenburg an Ihre Behörde in o.g. Angelegenheit, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen Ihnen und der Generalzolldirektion in der Sache.

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Anfrage handelt, da keine Schwärzungen vonnöten sein dürften. Sollten Sie anderer Auffassung sein bitte ich Sie, diese Schwärzungen (wenn überhaupt, so wohl höchstens personenbezogene Daten) vorzunehmen und gleichzeitig in einem Ablehnungsbescheid substantiiert und nachvollziehbar zu begründen.
Ich weise daraufhin, dass aufgrund der Medienberichterstattung speziell zu diesem Vorgang sowie zu der Umgehung von Russland-Sanktionen das öffentliche Interesse an der Angelegenheit äußerst groß ist. Etwaige Gebühren sollten aus diesem Grunde erlassen, hilfsweise deutlich reduziert werden. Ich bitte Sie, dies bei einer Vorab-Mitteilung über etwaige Gebühren bereits nachvollziehbar zu berücksichtigen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Bezugnahme auf folgenden Medien…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr zur Sanktionsumgehung zu Rosneft und PCK - BMF [#290466]
Datum
19. Oktober 2023 09:53
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Bezugnahme auf folgenden Medienbericht: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/rosneft-oel-russland-kasachstan-zoll-deutschland-102.html 1. Ihr Schreiben an die Generalzolldirektion betreffend den Umgang mit Rohöl-Importen durch Rosneft Deutschland und PCK, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen Ihnen und der Generalzolldirektion in der Sache. 2. Das Schreiben (oder bzw. inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) des Wirtschaftsministeriums Brandenburg an Ihre Behörde in o.g. Angelegenheit, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen Ihnen und der Generalzolldirektion in der Sache. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Anfrage handelt, da keine Schwärzungen vonnöten sein dürften. Sollten Sie anderer Auffassung sein bitte ich Sie, diese Schwärzungen (wenn überhaupt, so wohl höchstens personenbezogene Daten) vorzunehmen und gleichzeitig in einem Ablehnungsbescheid substantiiert und nachvollziehbar zu begründen. Ich weise daraufhin, dass aufgrund der Medienberichterstattung speziell zu diesem Vorgang sowie zu der Umgehung von Russland-Sanktionen das öffentliche Interesse an der Angelegenheit äußerst groß ist. Etwaige Gebühren sollten aus diesem Grunde erlassen, hilfsweise deutlich reduziert werden. Ich bitte Sie, dies bei einer Vorab-Mitteilung über etwaige Gebühren bereits nachvollziehbar zu berücksichtigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290466/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Ankündigung von Gebühren für die Suche nach Dokumenten Das BMF ist sich nicht sicher, ob es die Dokumente gibt und…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Ankündigung von Gebühren für die Suche nach Dokumenten
Datum
1. November 2023
Status
Warte auf Antwort
Das BMF ist sich nicht sicher, ob es die Dokumente gibt und stellt Gebühren dafür in Aussicht, wenn es sie findet