Schriftverkehr zur Sanktionsumgehung zu Rosneft und PCK - Generalzolldirektion

Unter Bezugnahme auf folgenden Medienbericht: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/rosneft-oel-russland-kasachstan-zoll-deutschland-102.html

1. Das Schreiben des BMF an Ihre Behörde betreffend den Umgang mit Rohöl-Importen durch Rosneft Deutschland und PCK, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen Ihnen und dem BMF in der Sache.

2. Sowie die Schreiben Ihrer Behörde, mutmaßlich zweiseitig und von Anfang September 2023, an die Hauptzollämter Berlin und Frankfurt/Oder, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen den beiden Behörden und Ihnen in der Sache.

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Anfrage handelt, da keine Schwärzungen vonnöten sein dürften. Sollten Sie anderer Auffassung sein bitte ich Sie, diese Schwärzungen (wenn überhaupt, so wohl höchstens personenbezogene Daten) vorzunehmen und gleichzeitig in einem Ablehnungsbescheid substantiiert und nachvollziehbar zu begründen.
Ich weise daraufhin, dass aufgrund der Medienberichterstattung speziell zu diesem Vorgang sowie zu der Umgehung von Russland-Sanktionen das öffentliche Interesse an der Angelegenheit äußerst groß ist. Etwaige Gebühren sollten aus diesem Grunde erlassen, hilfsweise deutlich reduziert werden. Ich bitte Sie, dies bei einer Vorab-Mitteilung über etwaige Gebühren bereits nachvollziehbar zu berücksichtigen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Bezugnahme auf folgenden Medien…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr zur Sanktionsumgehung zu Rosneft und PCK - Generalzolldirektion [#290464]
Datum
19. Oktober 2023 09:53
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Bezugnahme auf folgenden Medienbericht: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/rosneft-oel-russland-kasachstan-zoll-deutschland-102.html 1. Das Schreiben des BMF an Ihre Behörde betreffend den Umgang mit Rohöl-Importen durch Rosneft Deutschland und PCK, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen Ihnen und dem BMF in der Sache. 2. Sowie die Schreiben Ihrer Behörde, mutmaßlich zweiseitig und von Anfang September 2023, an die Hauptzollämter Berlin und Frankfurt/Oder, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen den beiden Behörden und Ihnen in der Sache. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Anfrage handelt, da keine Schwärzungen vonnöten sein dürften. Sollten Sie anderer Auffassung sein bitte ich Sie, diese Schwärzungen (wenn überhaupt, so wohl höchstens personenbezogene Daten) vorzunehmen und gleichzeitig in einem Ablehnungsbescheid substantiiert und nachvollziehbar zu begründen. Ich weise daraufhin, dass aufgrund der Medienberichterstattung speziell zu diesem Vorgang sowie zu der Umgehung von Russland-Sanktionen das öffentliche Interesse an der Angelegenheit äußerst groß ist. Etwaige Gebühren sollten aus diesem Grunde erlassen, hilfsweise deutlich reduziert werden. Ich bitte Sie, dies bei einer Vorab-Mitteilung über etwaige Gebühren bereits nachvollziehbar zu berücksichtigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290464/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Schriftverkehr zur Sanktionsumgehung Generalzolldirektion GZD-O 1004-2023.00032…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Schriftverkehr zur Sanktionsumgehung
Datum
19. Oktober 2023 14:10
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2023.00032-0013-GZD_DI.B.161-0002 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2023 bezüglich des Schriftverkehrs zur Sanktionsumgehung ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Schriftverkehr zur Sanktionsumgehung Generalzolldirektion GZD-O 1004-2023.00032…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Schriftverkehr zur Sanktionsumgehung
Datum
14. November 2023 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion GZD-O 1004-2023.00032-0013-GZD_DI.B.161-0013 Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezug auf meine Zwischennachricht vom 19. Oktober 2023, GZD-O 1004-2023.00032-0013-GZD_DI.B.161-0002, teile ich mit, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags die Sichtung und Bewertung umfangreicher Vorgänge erforderlich ist. Folglich kann Ihr Anliegen voraussichtlich nicht mehr im Rahmen einer einfachen und damit gebührenfreien Auskunft behandelt werden. Es zeichnet sich daher bereits jetzt ab, dass im Falle einer zumindest teilweisen Stattgabe Gebühren zu erheben sein werden. Eine exakte Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da diese von den konkret erforderlichen Arbeiten in den zu beteiligenden Organisationseinheiten der GZD abhängig sind. Ganz allgemein richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Aufgrund der durchzuführenden Tätigkeiten (u. a. das Zusammenstellen der Informationen) gehe ich vorläufig davon aus, dass eine Gebühr im Rahmen von 15-500 EUR entstehen würde, vgl. Nr. 2.1 bzw. 2.2 der Anlage zur IFGGebV. Betrachten Sie diese Mitteilung bitte ausdrücklich nicht als Zusage, dass Ihnen im Laufe der weiteren Bearbeitung Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Dies kann erst nach Abschluss aller erforderlichen Bearbeitungsschritte entschieden werden und würde dann im Wege eines rechtsmittelfähigen Bescheides erfolgen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie trotz der ggf. entstehenden Gebühren an Ihrem Antrag festhalten. Soweit ich bis zum 8. Dezember 2023 keine Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen mehr wünschen. Mit freundlichen Grüßen