Schriftverkehr zur Sanktionsumgehung zu Rosneft und PCK - WiMi Brandenburg
Unter Bezugnahme auf folgenden Medienbericht: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/rosneft-oel-russland-kasachstan-zoll-deutschland-102.html
1. Das Schreiben des BMF an Ihre Behörde betreffend den Umgang mit Rohöl-Importen durch Rosneft Deutschland und PCK, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen Ihnen und dem BMF in der Sache.
2. Sowie die Schreiben Ihrer Behörde, mutmaßlich zweiseitig und von Anfang September 2023, an die Hauptzollämter Berlin und Frankfurt/Oder, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen den beiden Behörden und Ihnen in der Sache.
1. Das/Die Schreiben (oder bzw. inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) von Rosneft und/oder PCK an Sie betreffend den Umgang mit Rohöl-Importen durch Rosneft Deutschland und PCK, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen Ihnen und Rosneft bzw. PCK in der Sache.
2. Ihr Schreiben (oder bzw. inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) an das BMF betreffend den Umgang mit Rohöl-Importen durch Rosneft Deutschland und PCK, sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.) zwischen Ihnen und dem BMF in der Sache.
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Anfrage handelt, da keine Schwärzungen vonnöten sein dürften. Sollten Sie anderer Auffassung sein bitte ich Sie, diese Schwärzungen (wenn überhaupt, so wohl höchstens personenbezogene Daten) vorzunehmen und gleichzeitig in einem Ablehnungsbescheid substantiiert und nachvollziehbar zu begründen.
Ich weise daraufhin, dass aufgrund der Medienberichterstattung speziell zu diesem Vorgang sowie zu der Umgehung von Russland-Sanktionen das öffentliche Interesse an der Angelegenheit äußerst groß ist. Etwaige Gebühren sollten aus diesem Grunde erlassen, hilfsweise deutlich reduziert werden. Ich bitte Sie, dies bei einer Vorab-Mitteilung über etwaige Gebühren bereits nachvollziehbar zu berücksichtigen.
Information nicht vorhanden
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Datum18. Oktober 2023
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21. November 2023
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