Schriftverkehr zur Verschärfung des Waffengesetzes bezüglich SRS-Waffen

Sämtlicher Schriftverkehr innerhalb des BMI in Bezug zur geplanten Verschärfung des Waffengesetzes bezüglich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) während der aktuellen Legislaturperiode.

Mein besonderes Interesse gilt folgenden Punkten:
1. Entwürfe von Gesetzesänderungen oder neuen Gesetzen, die sich auf SRS-Waffen beziehen.
2. Interne Memos, Besprechungsprotokolle und Korrespondenz, die Diskussionen und Entscheidungsprozesse zu möglichen Änderungen des Waffengesetzes in Bezug auf SRS-Waffen dokumentieren.
3. Kommunikation mit externen Stakeholdern (z.B. Waffenverbände, Sicherheitsexperten, politische Entscheidungsträger) zu diesem Thema.
4. Stellungnahmen, Gutachten oder Berichte, die im Kontext der geplanten Gesetzesänderungen erstellt wurden.

Ich gehe davon aus, das ein solcher Schriftverkehr in der laufenden Legislaturperiode stattgefunden hat aufgrund kürzlicher Äußerungen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser gegenüber der Funke-Mediengruppe, mit der Waffenrechtsreform weiterzukommen (https://www.sueddeutsche.de/politik/waffen-faeser-mit-reform-des-waffenrechts-weiterkommen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231229-99-433397). Sowie weiter zurückliegenden Überlegungen einer Einschränkung des Verkaufs von SRS-Waffen der Bundesinnenministerin (https://www.tagesschau.de/inland/faeser-waffenrecht-101.html).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlicher Schriftverkehr innerhalb d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr zur Verschärfung des Waffengesetzes bezüglich SRS-Waffen [#297381]
Datum
16. Januar 2024 00:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlicher Schriftverkehr innerhalb des BMI in Bezug zur geplanten Verschärfung des Waffengesetzes bezüglich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) während der aktuellen Legislaturperiode. Mein besonderes Interesse gilt folgenden Punkten: 1. Entwürfe von Gesetzesänderungen oder neuen Gesetzen, die sich auf SRS-Waffen beziehen. 2. Interne Memos, Besprechungsprotokolle und Korrespondenz, die Diskussionen und Entscheidungsprozesse zu möglichen Änderungen des Waffengesetzes in Bezug auf SRS-Waffen dokumentieren. 3. Kommunikation mit externen Stakeholdern (z.B. Waffenverbände, Sicherheitsexperten, politische Entscheidungsträger) zu diesem Thema. 4. Stellungnahmen, Gutachten oder Berichte, die im Kontext der geplanten Gesetzesänderungen erstellt wurden. Ich gehe davon aus, das ein solcher Schriftverkehr in der laufenden Legislaturperiode stattgefunden hat aufgrund kürzlicher Äußerungen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser gegenüber der Funke-Mediengruppe, mit der Waffenrechtsreform weiterzukommen (https://www.sueddeutsche.de/politik/waffen-faeser-mit-reform-des-waffenrechts-weiterkommen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231229-99-433397). Sowie weiter zurückliegenden Überlegungen einer Einschränkung des Verkaufs von SRS-Waffen der Bundesinnenministerin (https://www.tagesschau.de/inland/faeser-waffenrecht-101.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297381/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Der Informationszugang zu einem laufenden Gesetzgebungsvorhaben wird verweigert, da dies die behördlichen Beratung…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Schriftverkehr zur Verschärfung des Waffengesetzes bezüglich SRS-Waffen [#297381]
Datum
8. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Der Informationszugang zu einem laufenden Gesetzgebungsvorhaben wird verweigert, da dies die behördlichen Beratungen beeinträchtigen und den Erfolg bevorstehender Entscheidungen gefährden könnte.