Schriftwechsel der ZAB mit NAQA Ukraine von 2019

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den vollständigen Schriftwechsel (E-Mails, etc.) mit Informationen, welche die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen auf Nachfrage am 29.05.2019 von der stellvertretenden Leiterin der staatlichen ukrainischen Akkreditierungsagentur NAQA (National Agency for Higher Education Quality Assurance) erhalten hat.

(Ein darin enthaltener Auszug lautet: "Due to the new Law on higher education we have the institutional accreditation of higher educational institutions and accreditation of study programmes. However we have not started the official process of the new accreditation as we are still in the formal process of the guidelines and specific regulation documents development and adoption.")

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte im Zusammenhang mit diesem Antrag.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgen…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftwechsel der ZAB mit NAQA Ukraine von 2019 [#233948]
Datum
27. November 2021 13:37
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den vollständigen Schriftwechsel (E-Mails, etc.) mit Informationen, welche die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen auf Nachfrage am 29.05.2019 von der stellvertretenden Leiterin der staatlichen ukrainischen Akkreditierungsagentur NAQA (National Agency for Higher Education Quality Assurance) erhalten hat. (Ein darin enthaltener Auszug lautet: "Due to the new Law on higher education we have the institutional accreditation of higher educational institutions and accreditation of study programmes. However we have not started the official process of the new accreditation as we are still in the formal process of the guidelines and specific regulation documents development and adoption.") Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte im Zusammenhang mit diesem Antrag. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233948/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Schreiben ZAB vom 20.12.2021
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Via
Briefpost
Betreff
Schreiben ZAB vom 20.12.2021
Datum
20. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#233948] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.12.2021, eingegangen am 22.12.20…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#233948]
Datum
22. Dezember 2021 15:26
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.12.2021, eingegangen am 22.12.2021. Ich bin allerdings etwas irritiert, dass dort von einem Antrag auf Auskunft gemäß DSGVO Art. 15 Abs. 3 die Rede ist. Einen solchen habe ich bei der ZAB nicht gestellt, sondern einen allgemeinen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Abgesehen davon, handelt es sich bei den bisher teilweise bereitgestellten Informationen auch nicht um den von mir angefragten "vollständigen Schriftwechsel (E-Mails, etc.)". Wie der Antwort von NAQA Ukraine zu entnehmen ist ("Thank you for contacting us") muss dieser eine Anfrage der ZAB vorausgegangen sein. Bitte lassen Sie mir zeitnah sämtliche Informationen, die mit diesem allgemeinen Vorgang in Verbindung stehen, zukommen - d.h. auch die Ausgangsfrage(n). Es ist kein Problem, wenn diese fremdsprachig ist. Außerdem habe ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gebeten. Selbst wenn mein Antrag - warum auch immer - als Antrag nach DSGVO Art. 15 Abs. 3 verstanden worden ist, steht gerade an dieser Stelle der DSGVO: "Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt." Nebenbei angemerkt, erscheint mir auch merkwürdig, dass im Betreff der Antwort-E-Mail das deutsche Wort "Akkreditierung" steht, der Inhalt jedoch ausschließlich in englischer bzw. ukrainischer Sprache abgefasst ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233948/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Unvollständig bearbeiteter IFG-Antrag [#233948] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unvollständig bearbeiteter IFG-Antrag [#233948]
Datum
4. Januar 2022 17:20
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel der ZAB mit NAQA Ukraine von 2019“ vom 27.11.2021 (#233948) wurde von Ihnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht vollständig beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Sie haben mir bisher lediglich die Antwort-E-Mail von NAQA Ukraine zukommen lassen. Bitte senden Sie mir, wie von mir beantragt, den vollständigen Schriftwechsel hierzu, d.h. auch die Ausgangsfrage, die die ZAB an NAQA Ukraine gerichtet hat, die zu dieser Antwort von NAQA Ukraine geführt hat. Nach Erhalt werde ich meinen IFG-Antrag als erledigt betrachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233948/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Unvollständig bearbeiteter IFG-Antrag [#233948] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanf…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unvollständig bearbeiteter IFG-Antrag [#233948]
Datum
18. Januar 2022 15:34
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel der ZAB mit NAQA Ukraine von 2019“ vom 27.11.2021 (#233948) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233948/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Unvollständig bearbeiteter IFG-Antrag [#233948] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanf…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unvollständig bearbeiteter IFG-Antrag [#233948]
Datum
3. Februar 2022 16:57
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel der ZAB mit NAQA Ukraine von 2019“ vom 27.11.2021 (#233948) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Es fehlt noch immer die E-Mail mit der Ausgangsfrage der ZAB, die der Antwort-E-Mail von NAQA Ukraine vom 29.05.2019 vorausging. Bisher liegt mir nur letztere vor. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie mir diese Information vorenthalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233948/
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Antrag [#233948] vom 27.11.2021 immer noch offen! [#233948] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag [#233948] vom 27.11.2021 immer noch offen! [#233948]
Datum
17. Februar 2022 13:50
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel der ZAB mit NAQA Ukraine von 2019“ vom 27.11.2021 (#233948) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Falls es Ihrerseits ein Missverständnis bei der Auslegung des Begriffs "Schriftwechsel" gab, sollte dies durch meine zahlreichen Hinweise, erstmalig am 22.12.2021, doch längst geklärt sein. Mittlerweile sind knapp 3 Monate seit Antragstellung vergangen - wann kann ich mit Ihrer Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233948/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schriftwechsel der ZAB mit NAQA Ukraine von 2019“ [#233948]
Datum
3. März 2022 17:28
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/233948/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht unvollständig bearbeitet. Die Behörde stellt auch nach mehreren Aufforderungen das noch fehlende Dokument (Anfrage der ZAB), das der Antwort der Akkreditierungsagentur NAQA vorausging, nicht zur Verfügung und reagiert nicht mehr. Für mich stellt sich die Situation wie folgt dar: 1) Entweder verweigert die ZAB grundlos die Bereitstellung oder 2) die Information wurde gelöscht und ist somit nicht mehr vorhanden. Beide Möglichkeiten sind inakzeptabel. Im Fall von Punkt 2) dürfte es sich um einen groben Verstoß gegen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten handeln. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 233948.pdf - 2021-12-20_1-antwort_zab_naqa_geschwaerzt.pdf Anfragenr: 233948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233948/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. März 2022 12:40
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 3. März 2022 Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. E-Mail liegt uns vor und ist hier zum Geschäftszeic…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. März 2022
Datum
9. März 2022 12:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. E-Mail liegt uns vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.886 veraktet. Wir werden die Angelegenheit prüfen, bitten aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 3. März 2022 / Geschäftszeichen 525.886 [#233948] Sehr << Anrede >> vielen Dank f…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 3. März 2022 / Geschäftszeichen 525.886 [#233948]
Datum
14. April 2022 09:47
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir zwischenzeitlich etwas zum Bearbeitungsstand der Prüfung der Angelegenheit mitteilen? Die KMK/ZAB hat das noch fehlenden Dokument immer noch nicht gesendet (Stand 14.04.2022). Bereits am 22.12.2021 habe ich die KMK/ZAB erstmalig auf die Unvollständigkeit hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachfrage vom 14. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Nachfrage teile ich Ihne…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachfrage vom 14. April 2022
Datum
29. April 2022 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass ich in dieser Angelegenheit mit dem KMK-Sekretariat seit dem 22. März 2022 einen Schriftwechsel führe, der noch nicht abgeschlossen ist. Sobald dies der Fall ist, werde ich Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Unvollständig bearbeiteter IFG-Antrag [#233948] Sehr << Antragsteller:in >> angefügt finden Sie die E…
Sehr << Antragsteller:in >> angefügt finden Sie die E-Mail mit der Ausgangsfrage der ZAB, die der Antwort-E-Mail von NAQA Ukraine vom 29.05.2019 vorausging. Mit freundlichen Grüßen