Schufa Wieviele Institutionen dürfen Schufa Auskünfte erteilen ?

Aus eigener Erfahrung wissen wir: Schufa Einträge können Schaden anrichten. Nachdem wir uns erkundigt haben sind bei uns sehr viele Fragen aufgetaucht. Es gibt da nicht nur eine Stelle, die Daten sammelt und scheinbar auch weitergibt. Da gibt es eine Fülle von Firmen. Nun wird ja ausgesagt: Man könne überprüfen, ob und was gespeichert wird. Das wäre bzw. ist mit einem enormen bürokratischen Akt verbunden und dann ist noch nicht sicher, ob es da noch Firmen gibt, die da Daten speichern. Unhaltbare Zustände ! Bei uns war es dann so, dass ein Eintrag unberechtigt vorhanden war ! Das heraus zu finden hat aber enorme Zeit und Arbeit gekostet. Das hat mit Transparenz überhaupt nichts mehr zu tun ! Und wir meinen auch : Datenschutz sieht anders aus !

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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Lothar Schwarz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus eigener…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Lothar Schwarz
Betreff
Schufa Wieviele Institutionen dürfen Schufa Auskünfte erteilen ? [#137450]
Datum
5. Mai 2019 11:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus eigener Erfahrung wissen wir: Schufa Einträge können Schaden anrichten. Nachdem wir uns erkundigt haben sind bei uns sehr viele Fragen aufgetaucht. Es gibt da nicht nur eine Stelle, die Daten sammelt und scheinbar auch weitergibt. Da gibt es eine Fülle von Firmen. Nun wird ja ausgesagt: Man könne überprüfen, ob und was gespeichert wird. Das wäre bzw. ist mit einem enormen bürokratischen Akt verbunden und dann ist noch nicht sicher, ob es da noch Firmen gibt, die da Daten speichern. Unhaltbare Zustände ! Bei uns war es dann so, dass ein Eintrag unberechtigt vorhanden war ! Das heraus zu finden hat aber enorme Zeit und Arbeit gekostet. Das hat mit Transparenz überhaupt nichts mehr zu tun ! Und wir meinen auch : Datenschutz sieht anders aus !
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lothar Schwarz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lothar Schwarz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lothar Schwarz
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 5. Mai 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalt…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 5. Mai 2019
Datum
21. Mai 2019 09:55
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Schwarz, die Schufa Holding AG ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, das von…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Schufa Wieviele Institutionen dürfen Schufa Auskünfte erteilen ? [#137450]
Datum
31. Mai 2019 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schwarz, die Schufa Holding AG ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, das von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird und nicht der Aufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen unterliegt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Fragestellung hinsichtlich des Datenschutzes an das zuständige Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Mit freundlichen Grüßen
Lothar Schwarz
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schufa Wieviele Institutionen dürfen Sch…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Lothar Schwarz
Betreff
AW: WG: Schufa Wieviele Institutionen dürfen Schufa Auskünfte erteilen ? [#137450]
Datum
28. November 2019 15:03
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schufa Wieviele Institutionen dürfen Schufa Auskünfte erteilen ?“ vom 05.05.2019 (#137450) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 174 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lothar Schwarz Anfragenr: 137450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/137450 Postanschrift Lothar Schwarz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihre gestrige Aussage, dass Sie keine Antwort auf Ihren IFG-Antrag vom 5. Mai 2019 e…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Schufa Wieviele Institutionen dürfen Schufa Auskünfte erteilen ? [#137450]
Datum
29. November 2019 10:23
Status
Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihre gestrige Aussage, dass Sie keine Antwort auf Ihren IFG-Antrag vom 5. Mai 2019 erhalten hätten, trifft nicht zu. Sie haben am 21. und 31. Mai 2019 fristgerecht eine Antwort des BMF auf Ihren Antrag erhalten. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Lothar Schwarz
Sehr geehrte<< Anrede >> da ist auch etwas fehl gelaufen. Deshalb : ENTSCHULDIGUNG ! Mit freundlich…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Lothar Schwarz
Betreff
AW: Schufa Wieviele Institutionen dürfen Schufa Auskünfte erteilen ? [#137450]
Datum
29. November 2019 11:28
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> da ist auch etwas fehl gelaufen. Deshalb : ENTSCHULDIGUNG ! Mit freundlichen Grüßen Lothar Schwarz Anfragenr: 137450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/137450