Schularten

1. Bitte teilen Sie mir mit, welche der im § 17 Abs. 2 SchulG genannten Schulen in der Schriftlichen Anfrage DS 19/17093 mit dem Begriff "Förderschule" gemeint ist.
2. Hat sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Verwendung des Begriffs "Förderschule" davon verabschiedet, dass an allen Berliner Schularten alle Schüler:innen gefördert werden sollen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
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Mario Dobe
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bit…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Mario Dobe
Betreff
Schularten [#292280]
Datum
14. November 2023 16:51
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bitte teilen Sie mir mit, welche der im § 17 Abs. 2 SchulG genannten Schulen in der Schriftlichen Anfrage DS 19/17093 mit dem Begriff "Förderschule" gemeint ist. 2. Hat sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Verwendung des Begriffs "Förderschule" davon verabschiedet, dass an allen Berliner Schularten alle Schüler:innen gefördert werden sollen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Dobe Anfragenr: 292280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292280/
Mit freundlichen Grüßen Mario Dobe

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Dobe, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu 1: Gemeint sind „Schulen mit sonderpädagogische…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Schularten [#292280]
Datum
24. November 2023 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,0 KB
smime.p7s
7,7 KB


Sehr geehrter Herr Dobe, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu 1: Gemeint sind „Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt“. Zu 2: Nein. Der Begriff „Förderschule“ wird seit langem im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch bedeutungsähnlich verwendet und aufgrund seiner Kürze oft bevorzugt. Davon unabhängig fördern selbstverständlich auch allgemeine Schulen ihre Schülerinnen und Schüler. Mit freundlichen Grüßen