Schulausschlüsse im Schuljahr 2022/23

Die Anzahl Schulausschlüsse im Schuljahr 2022/23, bitte nach Grund und dessen Anzahl aufschlüsseln

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl Schulausschlüsse im Schulj…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulausschlüsse im Schuljahr 2022/23 [#283084]
Datum
3. Juli 2023 21:37
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl Schulausschlüsse im Schuljahr 2022/23, bitte nach Grund und dessen Anzahl aufschlüsseln
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283084/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage vom 03. Juli 2023 Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihre Anfrage vom 03. Juli nicht…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfrage vom 03. Juli 2023
Datum
13. Juli 2023 13:10
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
6,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihre Anfrage vom 03. Juli nicht präzise genug formuliert und muss daher als zu unbestimmt im Sinne des § 4 Abs. 2 IZG-SH zunächst weiter präzisiert werden. Grundsätzlich kennt das Schulgesetz Schleswig-Holstein keinen Schulausschluss im Sinne eines Ausschlusses aus dem Schulsystem, wie er in anderen Bundesländern zum Teil besteht. Zum einen bestehen im Konfliktfall Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 25 SchulG, die zu einem vorübergehenden Ausschluss aus dem Unterricht oder anderen schulischen Aktivitäten führen können (1. Variante) bis hin zu einer Überweisung an eine andere Schule (2. Variante), die aber eben nicht mit einem Ausschluss wie in anderen Bundesländern vergleichbar ist, weil die Schullaufbahn an einer anderen Schule fortgeführt wird. Zum anderen besteht in Einzelfällen die Möglichkeit einer Beendigung des Schulverhältnisses nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht nach § 19 Abs. 4 SchulG, wenn entsprechende Fehlzeiten einer weiteren Beschulung entgegenstehen (3. Variante). Ich bitte Sie mir bis zum 28. Juli mitzuteilen welche Informationen Sie mit Ihrem Antrag erfragen und weise darauf hin, dass die Bearbeitung Ihres Antrages bis zur Präzisierung ruht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 03. Juli 2023 [#283084] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte den Antrag mit fo…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03. Juli 2023 [#283084]
Datum
13. Juli 2023 18:05
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte den Antrag mit folgendem präzisieren: Bitte übermitteln Sie die Statistik zum "Ausschluss vom Unterricht bis zu einer Dauer von drei Wochen" nach § 25 Absatz 3 Unterpunkt 5, den "Schriftlichen Verweis" nach § 25 Absatz 3 Unterpunkt 1 und die "Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss." nach § 25 Absatz 3 Unterpunkt 7. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283084/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage vom 03. Juli 2023 [#283084] Sehr << Antragsteller:in >> leider muss ich…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage vom 03. Juli 2023 [#283084]
Datum
10. August 2023 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> leider muss ich Ihre Anfrage nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 IZG-SH in Bezug auf die Sachverhalte nach § 25 Absatz 3 Unterpunkt 5 und § 25 Absatz 3 Unterpunkt 1 SchulG ablehnen, hierbei handelt es sich um Ordnungsmaßnahmen der Schulen, die nicht zentral statistisch erfasst werden. Ihr begehren zur "Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss." nach § 25 Absatz 3 Unterpunkt 7 SchulG muss ich ebenfalls auf Grundlage von § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG-SH ablehnen, es handelt sich zwar um einen meldepflichtigen Sachverhalt, dessen Informationen jedoch nicht in aufbereiteter Form vorliegen. Eine gesonderte Aufbereitung im Rahmen Ihrer Anfrage ist derzeit auf Grund der anhaltenden Ferien nicht leistbar, weil hierfür weitergehende Abfragen notwendig sind, daher kann ich Ihrer Anfrage nicht im Rahmen der vorgesehen Monatsfrist nachkommen. Eine gesonderte Auswertung von Daten ist im Rahmen einer IZG-Anfrage auch rechtlich nicht vorgesehen, aber gerne Frage ich den Sachverhalt zum September nochmal für Sie ab und komme bei einem positiven Ergebnis nochmal auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen