Schulbedarfsplanung Berlin Reinickendorf

Die Schulbedarfsplanung für den Bezirk Reinickendorf in den nächsten Jahren, also wann wird welche Art von Schule (Grundschule, Gymnasium, ISS) gebraucht. Das schließt auch die vermutete Bevölkerungsentwicklung in dem Bezirk mit ein.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juli 2015
  • Frist
    11. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulbedarfsplanung Berlin Reinickendorf [#10507]
Datum
8. Juli 2015 12:56
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Schulbedarfsplanung für den Bezirk Reinickendorf in den nächsten Jahren, also wann wird welche Art von Schule (Grundschule, Gymnasium, ISS) gebraucht. Das schließt auch die vermutete Bevölkerungsentwicklung in dem Bezirk mit ein.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wurde an die dafür zuständige Stelle weitergeleitet…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Schulbedarfsplanung Berlin Reinickendorf [#10507]
Datum
9. Juli 2015 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wurde an die dafür zuständige Stelle weitergeleitet. Sie werden in Kürze eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Reinickendorf Sehr geehrtAntragsteller/in bitte um Rückruf. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte um Rückruf. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Schulbedarfsplanung Reinickendorf Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte erneut um Rückruf bzw. um Mitteilung ein…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Schulbedarfsplanung Reinickendorf
Datum
17. August 2015 10:58
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte erneut um Rückruf bzw. um Mitteilung einer Telefonnumer. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen