Schulbeginn - Planung

Guten Tag.
Wiederbeginn des Unterrichts am Montag.
Fragen zur Organisation eines Unterrichts, selbst in Abiturklassen, sind
an der Einzelschule zu leisten.
Wie sind die Anforderungen an Corona - Regeln zu leisten, wie zu prüfen,
wer ist überhaupt in der Lage kompetent das gesamte notwendige Hygienepaket zu garantieren. Was geschieht, wenn einfache Voraussetzungen (Handwaschbecken, Reinigung, Desinfektionsmittel usw. fehlen ?
Besonders aber scheint völlig ungeklärt, wie mit dem Lehrpersonal/ Ihren Mitarbeitern umgegangen wird?
Was gilt für besonders Gefährdete, wie schützen Sie ältere Kolleginnen und Kollegen, was ist mit Behinderten, was mit hochgradig Vorerkrankten?
Die bisher empfohlene strenge Quarantäne für diese Personengruppe kann doch so nicht einfach aufgehoben werden!
Oder wird eine mögliche Infektion billigend in Kauf genommen und evtl.rechtliche Folgen ignoriert?
Die Reaktionen des Ministeriums auf diese Anmerkungen werde ich sicher über Medien erfahren, eine persönliche Antwort ist für mich nicht notwendig.

Mit frdl.Gruß

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
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Paul Jürgen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Paul Jürgen
Betreff
Schulbeginn - Planung [#184710]
Datum
16. April 2020 12:06
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag. Wiederbeginn des Unterrichts am Montag. Fragen zur Organisation eines Unterrichts, selbst in Abiturklassen, sind an der Einzelschule zu leisten. Wie sind die Anforderungen an Corona - Regeln zu leisten, wie zu prüfen, wer ist überhaupt in der Lage kompetent das gesamte notwendige Hygienepaket zu garantieren. Was geschieht, wenn einfache Voraussetzungen (Handwaschbecken, Reinigung, Desinfektionsmittel usw. fehlen ? Besonders aber scheint völlig ungeklärt, wie mit dem Lehrpersonal/ Ihren Mitarbeitern umgegangen wird? Was gilt für besonders Gefährdete, wie schützen Sie ältere Kolleginnen und Kollegen, was ist mit Behinderten, was mit hochgradig Vorerkrankten? Die bisher empfohlene strenge Quarantäne für diese Personengruppe kann doch so nicht einfach aufgehoben werden! Oder wird eine mögliche Infektion billigend in Kauf genommen und evtl.rechtliche Folgen ignoriert? Die Reaktionen des Ministeriums auf diese Anmerkungen werde ich sicher über Medien erfahren, eine persönliche Antwort ist für mich nicht notwendig. Mit frdl.Gruß
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Jürgen Anfragenr: 184710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184710
Mit freundlichen Grüßen Paul Jürgen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
16. April 2020 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen