Schule und Bildung

Was ist die Aufgabe vom Bundesministerium für Bildung und Forschung?
Was ist das Ziel vom Schulwesen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was ist die Aufgabe vom Bundesministe…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schule und Bildung [#269035]
Datum
29. Januar 2023 21:48
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was ist die Aufgabe vom Bundesministerium für Bildung und Forschung? Was ist das Ziel vom Schulwesen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269035/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anfrage vom 29. Januar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Jan…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage vom 29. Januar 2023
Datum
3. Februar 2023 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Januar 2023. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage, sondern um eine Anfrage, die in den Bereich des Bürgerservice fällt. Bezüglich einer Antwort bitten wir um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anfrage vom 29. Januar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 29. Januar…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage vom 29. Januar 2023
Datum
8. Februar 2023 14:23
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 29. Januar 2023 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Aufgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind vielfältig. Einen guten Überblick über die verschiedenen Aufgaben und Themenfelder erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.bmbf.de. Dort finden Sie auch Links zu Broschüren und zu weiterführenden Informationen. Ihre zweite Frage bezieht sich auf das Thema Schule. Hier ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht der richtige Ansprechpartner. Nach dem Grundgesetz sind die Länder für die allgemeine Bildung und damit auch für das Schulwesen zuständig. Der Bund und somit auch das BMBF dürfen daher auf diesem Gebiet weder rechtsetzend noch verwaltend tätig werden. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an das für Sie zuständige Kultusministerium Ihres Bundeslandes zu wenden. Mit freundlichen Grüßen