Schule und Bildung

Was ist die Aufgabe von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie?
Was ist das Ziel vom Schulwesen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was is…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schule und Bildung [#269034]
Datum
29. Januar 2023 21:47
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was ist die Aufgabe von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie? Was ist das Ziel vom Schulwesen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269034/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
BCC: II Abtl Sehr << Antragsteller:in >> ich wurde gebeten, auf Ihre unten stehende Anfrage per Mail …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Schule und Bildung [#269034]
Datum
2. Februar 2023 18:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
929 Bytes
image002.png
822 Bytes
image003.png
709 Bytes
image004.png
777 Bytes
image005.png
7,0 KB


BCC: II Abtl Sehr << Antragsteller:in >> ich wurde gebeten, auf Ihre unten stehende Anfrage per Mail vom 29. Januar 2023 zu antworten. Da es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) handelt, sich eine Akteneinsicht aufgrund der Fragestellung erübrigt, antworte ich Ihnen hier formlos. Das Aufgabengebiet der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) ist breit gefächert. Einen Schwerpunkt ihrer Arbeit stellt die Bildungspolitik mit der frühkindlichen Bildung in der Kita, der schulischen Ausbildung sowie der Erwachsenenbildung dar. Die beiden Aufgabenfelder Jugend und Familie widmen sich der Bereitstellung und Organisation von Hilfs-, Beratungs-, Betreuungs-, Förder- und Erholungsangeboten für junge Menschen und Familien. Der SenBJF obliegt gemäß § 105 Absatz 1 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) zudem die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen. Dementsprechend gehören zur SenBJF auch die Schulaufsichten in den zwölf Bezirken. Um Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Aufgabenbereiche der Senatsverwaltung zu verschaffen, sende ich Ihnen im Anhang unser Organigramm mit. Hieraus sind die verschiedenen Aufgabenbereiche der SenBJF gut ersichtlich. Nähere Informationen über die SenBJF, ihre Aufgabenbereiche sowie über aktuelle Vorhaben können Sie unserer Website entnehmen: https://www.berlin.de/sen/bjf/ Das Ziel des Schulwesens lässt sich insbesondere § 1 SchulG entnehmen: "Auftrag der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu vermitteln. Ziel muss die Heranbildung von Persönlichkeiten sein, welche fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten. Diese Persönlichkeiten müssen sich der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bewusst sein, und ihre Haltung muss bestimmt werden von der Anerkennung der Gleichberechtigung aller Menschen, von der Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung und von der Anerkennung der Notwendigkeit einer fortschrittlichen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie einer friedlichen Verständigung der Völker. Dabei sollen die Antike, das Christentum sowie weitere Weltreligionen und Weltanschauungen und die für die Entwicklung zum Humanismus, zur Freiheit und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen Bewegungen ihren Platz finden." Auch § 3 SchulG enthält Vorgaben zu den Bildungs- und Erziehungszielen: "(1) Die Schule soll Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbständig zu treffen und selbständig weiterzulernen, um berufliche und persönliche Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, das eigene Leben aktiv zu gestalten, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gesellschaft mitzuformen. (...)" Mit besten Grüßen

Dokumente