BCC: II Abtl
Sehr
<< Antragsteller:in >>
ich wurde gebeten, auf Ihre unten stehende Anfrage per Mail vom 29. Januar 2023 zu antworten.
Da es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) handelt, sich eine Akteneinsicht aufgrund der Fragestellung erübrigt, antworte ich Ihnen hier formlos.
Das Aufgabengebiet der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) ist breit gefächert. Einen Schwerpunkt ihrer Arbeit stellt die Bildungspolitik mit der frühkindlichen Bildung in der Kita, der schulischen Ausbildung sowie der Erwachsenenbildung dar. Die beiden Aufgabenfelder Jugend und Familie widmen sich der Bereitstellung und Organisation von Hilfs-, Beratungs-, Betreuungs-, Förder- und Erholungsangeboten für junge Menschen und Familien.
Der SenBJF obliegt gemäß § 105 Absatz 1 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) zudem die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen. Dementsprechend gehören zur SenBJF auch die Schulaufsichten in den zwölf Bezirken.
Um Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Aufgabenbereiche der Senatsverwaltung zu verschaffen, sende ich Ihnen im Anhang unser Organigramm mit. Hieraus sind die verschiedenen Aufgabenbereiche der SenBJF gut ersichtlich.
Nähere Informationen über die SenBJF, ihre Aufgabenbereiche sowie über aktuelle Vorhaben können Sie unserer Website entnehmen:
https://www.berlin.de/sen/bjf/
Das Ziel des Schulwesens lässt sich insbesondere § 1 SchulG entnehmen:
"Auftrag der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu vermitteln. Ziel muss die Heranbildung von Persönlichkeiten sein, welche fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten. Diese Persönlichkeiten müssen sich der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bewusst sein, und ihre Haltung muss bestimmt werden von der Anerkennung der Gleichberechtigung aller Menschen, von der Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung und von der Anerkennung der Notwendigkeit einer fortschrittlichen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie einer friedlichen Verständigung der Völker. Dabei sollen die Antike, das Christentum sowie weitere Weltreligionen und Weltanschauungen und die für die Entwicklung zum Humanismus, zur Freiheit und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen Bewegungen ihren Platz finden."
Auch § 3 SchulG enthält Vorgaben zu den Bildungs- und Erziehungszielen:
"(1) Die Schule soll Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbständig zu treffen und selbständig weiterzulernen, um berufliche und persönliche Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, das eigene Leben aktiv zu gestalten, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gesellschaft mitzuformen. (...)"
Mit besten Grüßen