Schulen und KRITIS

alle internen Unterlagen (z.B. Kommunikation, Gutachten, Stellungnahmen, Sprechzettel) zum Thema "Schulen als Teil der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)". Insbesondere interessieren mich schriftliche Unterlagen, die den grotesken Aussagen der Ministerin zu Grunde liegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle internen Unt…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulen und KRITIS [#237482]
Datum
13. Januar 2022 13:07
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Unterlagen (z.B. Kommunikation, Gutachten, Stellungnahmen, Sprechzettel) zum Thema "Schulen als Teil der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)". Insbesondere interessieren mich schriftliche Unterlagen, die den grotesken Aussagen der Ministerin zu Grunde liegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237482/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 13. Januar 2022 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 13. Januar 2022
Datum
4. Februar 2022 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: LS24-18501/6(2022) Berlin, den 4. Februar 2022 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 13.01.2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13. Januar 2022 zu "Unterlagen (z.B. Kommunikation, Gutachten, Stellungnahmen, Sprechzettel) zum Thema 'Schulen als Teil der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)'". In der Annahme, dass Sie sich dabei auf die Rede von Frau Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger vor dem Deutschen Bundestag am Tag Ihres Antrages beziehen, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Eine fachliche Vorbereitung für die Aussage hat es nicht gegeben. Vielmehr handelt es sich um eine politische Position, die Frau Bundesministerin Stark-Watzinger bereits zuvor gegenüber der Presse geäußert hat. Die Aussage ist daraufhin auch in das Manuskript für die Bundestagsrede eingeflossen, aus dem ich Ihnen die Seite mit der entsprechenden Formulierung beifüge. Die Mitschrift der Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages finden Sie unter: www.bundestag.de/protokolle<http://www.bundestag.de/protokolle>. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen