Schulhaushalt und Bericht über Mittelverwendung Gesamtschule Windeck seit Schuljahr 2018/19
Anfrage an:
Kommunalverwaltung Windeck
Die aufgestellten Haushaltspläne und Berichte über Mittelverwendung der Gesamtschule Windeck, wie in § 59 Abs. 9 SchulG NRW vorgesehen, für die Schuljahre 2018/19 bis heute.
Ich gehe davon aus, dass diese Dokumente Teil der äußeren Schulangelegenheiten sind, und richte den IFG-Antrag daher an Sie als Schulträger gem. § 5 Abs. 1 S. 4 Var. 2 IFG-NRW. Gegebenenfalls weisen Sie bitte die Schule entsprechend an, den Informationszugang zu verschaffen.
Information nicht vorhanden
-
Datum10. August 2023
-
12. September 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!