Schulhaushalt und Bericht über Mittelverwendung Gesamtschule Windeck seit Schuljahr 2018/19

Die aufgestellten Haushaltspläne und Berichte über Mittelverwendung der Gesamtschule Windeck, wie in § 59 Abs. 9 SchulG NRW vorgesehen, für die Schuljahre 2018/19 bis heute.

Ich gehe davon aus, dass diese Dokumente Teil der äußeren Schulangelegenheiten sind, und richte den IFG-Antrag daher an Sie als Schulträger gem. § 5 Abs. 1 S. 4 Var. 2 IFG-NRW. Gegebenenfalls weisen Sie bitte die Schule entsprechend an, den Informationszugang zu verschaffen.

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  • Datum
    10. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Windeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulhaushalt und Bericht über Mittelverwendung Gesamtschule Windeck seit Schuljahr 2018/19 [#285872]
Datum
10. August 2023 13:34
An
Kommunalverwaltung Windeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aufgestellten Haushaltspläne und Berichte über Mittelverwendung der Gesamtschule Windeck, wie in § 59 Abs. 9 SchulG NRW vorgesehen, für die Schuljahre 2018/19 bis heute. Ich gehe davon aus, dass diese Dokumente Teil der äußeren Schulangelegenheiten sind, und richte den IFG-Antrag daher an Sie als Schulträger gem. § 5 Abs. 1 S. 4 Var. 2 IFG-NRW. Gegebenenfalls weisen Sie bitte die Schule entsprechend an, den Informationszugang zu verschaffen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285872/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Windeck
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Email an das allgemeine Emailpostfach der Gemeinde Windeck …
Von
Kommunalverwaltung Windeck
Betreff
AW: Schulhaushalt und Bericht über Mittelverwendung Gesamtschule Windeck seit Schuljahr 2018/19 [#285872]
Datum
10. August 2023 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Email an das allgemeine Emailpostfach der Gemeinde Windeck weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulhaushalt und Bericht über Mittelverwendung Gesamtschule Winde…
An Kommunalverwaltung Windeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulhaushalt und Bericht über Mittelverwendung Gesamtschule Windeck seit Schuljahr 2018/19 [#285872]
Datum
12. September 2023 02:47
An
Kommunalverwaltung Windeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulhaushalt und Bericht über Mittelverwendung Gesamtschule Windeck seit Schuljahr 2018/19“ vom 10.08.2023 (#285872) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Windeck
Sehr << Antragsteller:in >> das Gesamtbudget vom Schulträger für die Gesamtschule Windeck für die S…
Von
Kommunalverwaltung Windeck
Betreff
AW: Schulhaushalt und Bericht über Mittelverwendung Gesamtschule Windeck seit Schuljahr 2018/19 [#285872]
Datum
13. September 2023 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Gesamtbudget vom Schulträger für die Gesamtschule Windeck für die Schuljahre ab 2018/2019 kann unter dem nachfolgenden Link https://gemeinde-windeck.de/haushalt/ (Haushaltspläne der Gemeinde Windeck) eingesehen werden. Insofern bedarf es gemäß § 5 Abs. 4 IFG NRW keines Antrages nach dem IFG NRW. Gemäß § 59 Abs. 9 SchulG NRW ist die Aufstellung der jährlichen Schulhaushalts ferner der Schulleitung und die Entscheidung über den Schulhaushalt der Schulkonferenz zugewiesen. Damit handelt es sich bezüglich Ihres Antrages im Weiteren um einen Zugang zu amtlichen Informationen der inneren Schulangelegenheiten, sodass Ihr Antrag diesbezüglich gemäß § 5 Abs. 1 S. 4, 1. Var. IFG NRW nicht an die Gemeinde als Schulträgerin, sondern an die Bezirksregierung Köln als Schulaufsichtsbehörde zu stellen ist. Auf Ihr Recht nach § 13 Abs. 2 IFG NRW weise ich Sie ausdrücklich hin. Mit freundlichen Grüßen