Schulküche KGS Böhmer Straße

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Schulküche der KGS Böhmer Straße ist schon länger nicht in Benutzung. Über die Gründe gibt es widersprüchliche Aussagen.

Bitte senden sie mir Informationen bzgl. den folgenden Punkten, so weit ihnen ihnen diese vorliegen:

- Was ist der aktuelle Stand bzgl. Benutzung der Küche?

- Wer hat, wann und aus welchem Grund die Benutzung der Küche untersagt bzw. sie wieder freigegeben?

- Welche Arbeiten wurden/werden in der Küche durchgeführt?

- Bitte übersenden sie mir eine Kopie des Gutachtens bzgl. Schimmelbefalls und des Feuchtigkeitsschaden.

Bitte informieren sich mich auch über Unterlagen, die für diese Fragen relevant sind und bei ihnen nicht verfügbar sind, von denen sie aber Kenntnis haben.

Personenbezogene Daten können in den Unterlagen gerne geschwärzt werden, hierbei sollte aber weiterhin ersichtlich sein, zu welcher „Organisation“ (Schule KGS, IMD, ...) die Person gehört.

Ich widerspreche einer Weiterleitung meiner Kontaktdaten an andere Stellen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die Schulküche der…
An Immobilien-Management Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulküche KGS Böhmer Straße [#31962]
Datum
13. Juli 2018 20:26
An
Immobilien-Management Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die Schulküche der KGS Böhmer Straße ist schon länger nicht in Benutzung. Über die Gründe gibt es widersprüchliche Aussagen. Bitte senden sie mir Informationen bzgl. den folgenden Punkten, so weit ihnen ihnen diese vorliegen: - Was ist der aktuelle Stand bzgl. Benutzung der Küche? - Wer hat, wann und aus welchem Grund die Benutzung der Küche untersagt bzw. sie wieder freigegeben? - Welche Arbeiten wurden/werden in der Küche durchgeführt? - Bitte übersenden sie mir eine Kopie des Gutachtens bzgl. Schimmelbefalls und des Feuchtigkeitsschaden. Bitte informieren sich mich auch über Unterlagen, die für diese Fragen relevant sind und bei ihnen nicht verfügbar sind, von denen sie aber Kenntnis haben. Personenbezogene Daten können in den Unterlagen gerne geschwärzt werden, hierbei sollte aber weiterhin ersichtlich sein, zu welcher „Organisation“ (Schule KGS, IMD, ...) die Person gehört. Ich widerspreche einer Weiterleitung meiner Kontaktdaten an andere Stellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Immobilien-Management Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. August 2018
An
Immobilien-Management Duisburg
Status
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#31962] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulküche KGS Böhmer Straße“ vom…
An Immobilien-Management Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#31962]
Datum
14. August 2018 06:48
An
Immobilien-Management Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulküche KGS Böhmer Straße“ vom 13.07.2018 (#31962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend, spätestens bis zum 17. Aug.2018, über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulküche KGS Böhmer Straße“ [#31962] [#31962]
Datum
19. August 2018 13:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31962 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bis heute, trotz Nachfrage per Fax, überhaupt keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mein letztes Fax ging an das Vorzimmer der Betriebsleitung: https://www2.duisburg.de/micro2/imd/ueber_uns/ansprechpartner/Geschaeftsfuehrung.php Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulküche KGS Böhmer Straße“ vom 13.07.2018 (…
An Immobilien-Management Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schulküche KGS Böhmer Straße“ [#31962] [#31962]
Datum
19. August 2018 14:01
An
Immobilien-Management Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulküche KGS Böhmer Straße“ vom 13.07.2018 (#31962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Mit dem heutigen Tag habe ich den Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen um Vermittlung gebeten. Eine Klageerhebung behalte ich mir explizit vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.08.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schulküche KGS Böhmer Straße“ [#31962] [#31962]
Datum
20. August 2018 09:31
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.08.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Immobilien-Management Duisburg
Kein Nachrichtentext
Von
Immobilien-Management Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. August 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#31962] Sehr geehrte Damen und Herren, da die Immobilien-Management Duisburg mittlerweile die ersten Fragen …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#31962]
Datum
22. August 2018 14:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da die Immobilien-Management Duisburg mittlerweile die ersten Fragen beantwortet hat, ist der wesentliche Teil meiner Bitte um Vermittlung hinfällig. Gleichwohl bin ich über die folgende Antwort irritiert: "Am 19.08 haben sie uns ihre persönliche Anschrift mitgeteilt. Wir können nun Ihre Fragen beantworten:" Ich habe von der IMD keine E-Mail erhalten, dass sie meine Anfrage ohne meine Anschrift nicht bearbeiten werden. Ich halte dies auch für einen Rechtsverstoß. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#31962] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antworten. Um den ganzen Sachverhalt besse…
An Immobilien-Management Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#31962]
Datum
22. August 2018 15:00
An
Immobilien-Management Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antworten. Um den ganzen Sachverhalt besser einschätzen zu können, einige ergänzende Fragen: - Wann wurde die Küche, ihrem Kenntnisstand nach, durch die Schulleitung gesperrt? - War der IMD auch der Meinung, dass die Küche gesperrt werden musste? - Falls ja, ab welchen Zeitpunkt war die Küche ihrer Meinung nach wieder nutzbar? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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