Schulöffnung zum 18.1.2021

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Senden Sie mir bitte zur Entscheidung die Schulen ab dem 18.1.2021 wieder zu öffnen würde ich gerne folgende Unterlagen zu:

- Alle Studien, Annahmen, Unterlagen und sonstige Dokumente auf deren Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde.
- Dokumentation wie diese Studien und Unterlagen bewertet wurden
- Dokumentation wie es zu dieser Entscheidung kam
- Planung, wie die Entscheidung in den kommenden Wochen erneut überprüft werden soll.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Senden Sie mir bitte zur…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulöffnung zum 18.1.2021 [#208075]
Datum
7. Januar 2021 10:01
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Senden Sie mir bitte zur Entscheidung die Schulen ab dem 18.1.2021 wieder zu öffnen würde ich gerne folgende Unterlagen zu: - Alle Studien, Annahmen, Unterlagen und sonstige Dokumente auf deren Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde. - Dokumentation wie diese Studien und Unterlagen bewertet wurden - Dokumentation wie es zu dieser Entscheidung kam - Planung, wie die Entscheidung in den kommenden Wochen erneut überprüft werden soll. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 208075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208075/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulöffnung zum 18.1.2021“ vom 07.01.20…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulöffnung zum 18.1.2021 [#208075]
Datum
9. Februar 2021 08:07
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulöffnung zum 18.1.2021“ vom 07.01.2021 (#208075) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 208075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208075/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Zwischennachricht Sehr Antragsteller/in mir wurde Ihre Anfrage zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte die spä…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Ihre Anfrage zu Schulöffnung zum 18.1.2021 [#208075]
Datum
11. Februar 2021 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Zwischennachricht Sehr Antragsteller/in mir wurde Ihre Anfrage zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte die späte Bearbeitung pandemiebedingt zu entschuldigen. Sie werden in Kürze, spätestens jedoch bis zum 18.02.2021, eine Antwort erhalten. Mit besten Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr Antragsteller/in bitte nehmen Sie meine Antwort in der Datei im Anhang zur Kenntnis. Mit besten Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Schulöffnung zum 18.1.2021 [#208075]
Datum
18. Februar 2021 17:40
Status
Sehr Antragsteller/in bitte nehmen Sie meine Antwort in der Datei im Anhang zur Kenntnis. Mit besten Grüßen