Schulpflegschaftsprotokoll 26.02.2024 und 29.08.2023 mit Ergänzungen

Schulpflegschaftsprotokoll mit den Ergänzungen vom 26.02.2024 und vom 29.08.2023. Bitte auf die Ergänzungen achten, das dieses auf jeden Fall dabei sein sollten.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sc…
An Städtische Realschule (Ochtrup) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulpflegschaftsprotokoll 26.02.2024 und 29.08.2023 mit Ergänzungen [#303177]
Datum
15. März 2024 10:52
An
Städtische Realschule (Ochtrup)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schulpflegschaftsprotokoll mit den Ergänzungen vom 26.02.2024 und vom 29.08.2023. Bitte auf die Ergänzungen achten, das dieses auf jeden Fall dabei sein sollten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303177/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Städtische Realschule (Ochtrup)
Anfrage Guten Morgen [geschwärzt], wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an den Sitzungsvorsitzenden des Gremiu…
Von
Städtische Realschule (Ochtrup)
Betreff
Anfrage
Datum
11. April 2024 07:29
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen [geschwärzt], wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an den Sitzungsvorsitzenden des Gremiums der Schulpflegschaft, [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage [#303177] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hatte Ihnen in der Mail vom 14.03 erklärt, das der Schul…
An Städtische Realschule (Ochtrup) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage [#303177]
Datum
12. April 2024 07:57
An
Städtische Realschule (Ochtrup)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hatte Ihnen in der Mail vom 14.03 erklärt, das der Schulpflegschaftsvorsitzende mir die gewünschten Protokolle, trotz mehrfacher Nachfrage nicht zusendet. Dieses hatte ich auch der Sekretärin (Frau G.) erklärt als ich persönlich am Freitag da war. Sie können gerne mit dem Schulpflegschaftsvorsitzenden darüber sprechen. Da sie als Schulleitung dazu verpflichtet sind, bitte ich Sie mir Fristgerecht die gewünschten Unterlagen zuzusenden. Anfragenr: 303177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303177/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage [#303177] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulpflegschaftsprotokol…
An Städtische Realschule (Ochtrup) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage [#303177]
Datum
17. April 2024 18:16
An
Städtische Realschule (Ochtrup)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulpflegschaftsprotokoll 26.02.2024 und 29.08.2023 mit Ergänzungen“ vom 15.03.2024 (#303177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Sie haben mir keine Protokolle zugeschickt und mich stattdessen an den Schulpflegschaftsvorsitzenden verwiesen. Freundlicherweise habe ich mich an ihn gewendet und er hat mir Protokolle zugesendet. Allerdings fehlen dort beantragte Anmerkungen und Ergänzungen. Er wurde dazu mehrfach aufgefordert diese einzuarbeiten, allerdings hat er dieses nicht gemacht. Außerdem wurden die vorliegenden Protokolle zwar abgestimmt, aber noch vor Ende der Zeit für Änderungsanträge (die ja wie beschrieben auch gestellt wurden), und in der falschen Form. Bei der vorgenommenen Onlineabstimmung wurde keine personalisierten Account, sondern geteilte Elternaccounts genutzt. Damit können auch Eltern, die nicht Mitglied der Schulpflegschaft sind, unrechtmäßig abstimmen. Ich möchte nicht weiter mit dem Schulpflegschaftsvorsitzenden über seine Rechte und Pflichten diskutieren und fordere Sie daher hiermit ein letztes mal auf, Ihrer Informationspflicht nach Informationsfreiheitsgesetzt nachzukommen und mir die vollständigen, abgestimmten Protokolle zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulpflegschaftsprotokoll 26.02.2024 und 29.08.2023 mit Ergänzungen“ [#303177]
Datum
27. April 2024 12:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/303177/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bis heute keine Protokolle erhalten habe. Ich habe rechtzeitig um die Ergänzungen zu dem Protokoll gebeten. Diese wurden leider ignoriert. Mir wurde gesagt, das die Protokolle leider schon abgestimmt wurden. Ich habe darauf hingewiesen, das diese Abstimmung leider unrechtmäßig war, da die Abstimmung online gemacht wurde, allerdings war das Abstimmungsprotal ein Eltern Account und die Partner oder weitere Personen konnten auch abstimmen. Dieses hat mein Mann auch gemacht und auch die Schule darauf hingewiesen. Leider ist nichts passiert. Die Schulleitung hat sich nicht dazu geäußert und auch nicht gehandelt. Bis heute habe ich auch kein Protokoll mit Ergänzungen erhalten. Da die Ergänzungen wichtige Informationen für Eltern enthalten und die Schule gerne diese Informationen geheim halten möchte bitte ich sie jetzt um eine Vermittlung. Ich kann ihnen den Mails dazu gerne zusenden bei Bedarf. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 303177.pdf Anfragenr: 303177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303177/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.04.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schulpflegschaftsprotokoll 26.02.2024 und 29.08.2023 mit Ergänzungen“ [#303177]
Datum
29. April 2024 09:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.04.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Mit freundlichen Grüßen