Schulpflicht

Es ist offenkundig, dass Ausländer oder Staatenlose, die aufgrund völkerrechtlicher Abkommen oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen den deutschen Gesetzen nicht unterliegen, nicht schulpflichtig sind.

Nach Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954, BGBl. 1976 II S. 474 heißt es in Artikel 27 Personalausweise: "Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus".

Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Als Besitzer eines Personalausweises/Reisepasses mit Staatsangehörigkeit "DEUTSCH", gehe ich davon aus, dass ich/meine Kinder somit von der Schulpflicht bereit bin/sind. Ist dies richtig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Amt für Schule und Sport Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulpflicht [#143246]
Datum
17. Mai 2019 15:35
An
Amt für Schule und Sport Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist offenkundig, dass Ausländer oder Staatenlose, die aufgrund völkerrechtlicher Abkommen oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen den deutschen Gesetzen nicht unterliegen, nicht schulpflichtig sind. Nach Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954, BGBl. 1976 II S. 474 heißt es in Artikel 27 Personalausweise: "Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus". Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Als Besitzer eines Personalausweises/Reisepasses mit Staatsangehörigkeit "DEUTSCH", gehe ich davon aus, dass ich/meine Kinder somit von der Schulpflicht bereit bin/sind. Ist dies richtig?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Schulpflicht [#143246]
An Amt für Schule und Sport Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Schulpflicht [#143246]
Datum
17. Mai 2019 15:36
An
Amt für Schule und Sport Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
33,0 KB
Amt für Schule und Sport Rostock
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügte Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 17.05.2019 (per F…
Von
Amt für Schule und Sport Rostock
Betreff
Wtrlt: Schulpflicht [#143246]
Datum
22. Mai 2019 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügte Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 17.05.2019 (per Fax und E-Mail) leiten wir Ihnen nach Prüfung in unserem Hause und Feststellung der Hoheit des Staatlichen Schulamtes Rostock über die Erfüllung der Schulpflicht zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich …
An Amt für Schule und Sport Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wtrlt: Schulpflicht [#143246]
Datum
22. Mai 2019 13:52
An
Amt für Schule und Sport Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Amt für Schule und Sport Rostock
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail wurde mir zuständigkeitshalber übergeben. Gemäß § 41 des Schulgesetzes fü…
Von
Amt für Schule und Sport Rostock
Betreff
AW: Schulpflicht [#143246]
Datum
24. Mai 2019 10:23
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail wurde mir zuständigkeitshalber übergeben. Gemäß § 41 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern sind alle, die im Land Mecklenburg-Vorpommern Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, schulpflichtig nach Maßgabe des Schulgesetzes M-V. Daher kommt es bei der Frage der Schulpflicht allein auf den gewöhnlichen Aufenthalt an und nicht auf die Staatsangehörigkeit oder sonstige Meldedaten. Der weitere Umfang der Schulpflicht (Beginn und Ende) ergibt sich ebenfalls aus dem Schulgesetz M-V. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen